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Bayern will Haftstrafe für Verbreitung von Killerspielen

AFP VOM 5.12.2006 | Nachrichten - Allgemein | 1595 Aufrufe
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Vorschlag des bayrischen Innenministers Beckstein

Bayern will die Herstellung und Verbreitung von so genannten Killerspielen mit bis zu einem Jahr Haft bestrafen lassen. Dies sieht ein Vorschlag des bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) für eine Erweiterung des Gewaltdarstellungs-Paragraphen 131 des Strafgesetzbuchs vor, wie ein Ministeriumssprecher in München bestätigte.

Demnach soll künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer Computerspiele verbreitet, herstellt, bezieht oder liefert, "die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben".

Beckstein sagte "Spiegel Online", er verstehe seine Formulierung für die Neufassung ausdrücklich als "Diskussionsgrundlage", die nun mit anderen Ländern und dem Bund abgestimmt und diskutiert werden müsse. Nach Angaben des Ministeriumssprechers will Bayern auf dieser Grundlage aber auch einen eigenen Gesetzesvorschlag formulieren, der "zeitnah" vorgelegt werden soll. Nachdem das Verbot der Spiele nach dem Amoklauf eines 18-Jährigen an einer Emsdettener Schule bislang nur abstrakt diskutiert worden sei, gehe es Beckstein nun darum, mit konkreten Formulierungen von der theoretischen Ebene wegzukommen.

5. Dezember 2006 - 11.57 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006




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