Die Beschlagnahmeaktion der bayerischen Staatsregierung gegen die Wochenzeitung "Zeitungszeugen" war rechtswidrig. Nach einer am Dienstag veröffentlichen Entscheidung des Landgerichts München I hätten die Behörden die mit Nachdrucken des NS-Hetzblatts "Völkischer Beobachter" und des Nazi-Propaganda-Plakats "Der Reichstag in Flammen" erschienene Publikation nicht beschlagnahmen dürfen. Der britische Verleger Peter McGee verfolge mit seinem von namhaften Historikern unterstützten Projekt des Nachdrucks von Zeitungen aus der Nazi-Zeit nachweislich das Ziel staatsbürgerlicher Aufklärung, befand das Gericht.
Für McGee war dies bereits der zweite Erfolg gegen den Freistaat Bayern, bei dem die Rechte der Nazi-Presse sowie die Urheberrechte Adolf Hitlers liegen. Er hatte bereits durchsetzen können, Nazi-Zeitungen bis zum Erscheinungsjahr 1938 zu veröffentlichen. Für die Kriegsjahre 1939 bis 1945 wurde ihm das aber verboten. Während diese Entscheidung noch nicht endgültig ist, kann der Freistaat gegen die Aufhebung der Beschlagnahme keine Rechtsmittel mehr einlegen.
21. April 2009 - 15.55 Uhr
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