Bayern: Neuer Kruzifix-Streit beschäftigt Justiz
AFP VOM 20.12.2001 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 5667 Aufrufe Mehr zum Thema:Kruzifix, Bayern, Religionsfreiheit
- Verwaltungsgerichtshof verhandelt über Lehrer-Klage
Der Streit um die Kruzifixe an bayerischen Schulen ist in eine neue Runde gegangen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof in München begann die Berufungsverhandlung zur Klage eines 47-jährigen Volksschullehrers, der nicht mehr unter dem Kreuz unterrichten will. Es handelt sich um den erste Pädagogen, der gegen die nur an Volksschulen geltende Vorschrift zum Aufhängen von Kruzifixen in Klassenzimmern prozessiert. Dabei beruft er sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995, das die bayerische Praxis als mit der vom Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit unvereinbar bezeichnet hatte.
Der Pädagoge war 1997 in der ersten Instanz vor dem Augsburger Verwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht wies dabei auf das besondere Treueverhältnis des beamteten Lehrer zum Staat hin, das auch seine Religionsfreiheit einschränke. Dagegen hatte der Kläger Rechtsmittel eingelegt. Weil er sich anschließend allerdings für drei Jahre beurlauben ließ, ruhte das Verfahren bis zu seiner Rückkehr in den Schuldienst in diesem September.
Zu Beginn der Verhandlung nannte der aus dem schwäbischen Pfaffenhofen stammende Mann die Beurlaubung die "einzige Chance, dem Kreuz zu entkommen". Er war nach eigenen Angaben 1978 wegen der päpstlichen Sexualethik aus der katholischen Kirche ausgetreten und hatte 1993 bereits vorübergehend im Klassenzimmer seiner 3. Klasse das Kreuz abgehängt. Er nannte das christliche Symbol einen "Fetisch" und "barbarisches Gottesbild" und machte den Einfluss des Kreuzes für den Holocaust mitverantwortlich, da im Namen Christi die schlimmsten Pogrome an Juden verübt worden seien. Der Pädagoge lehnte es zudem ab, in seinem Beruf "vor dem Firmenzeichen Christi" zu agieren.
In den Klassenzimmern von Bayerns Volksschulen wurden früher uneingeschränkt Kruzifixe angebracht. Nach dem BVG-Urteil von 1995 beschloss die CSU-geführte Landesregierung eine so genannte Widerspruchslösung, wonach Kreuze weiterhin vorgeschrieben bleiben, in Konfliktfällen aber abgehängt werden müssen. 1999 erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin diesen Sonderweg für rechtens. Allerdings dürfen die Hürden für die Abnahme des Kreuzes danach nicht zu hoch angelegt werden. Ein Urteil zur Klage des Pädagogen wird Anfang nächsten Jahres erwartet.
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