Bayerisches Rauchverbot gilt auch für Wasserpfeifen
AFP VOM 20.10.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1238 Aufrufe Mehr zum Thema:Rauchverbot
Verfassungsgericht bestätigt Rauchverbot in Sisha-Bar
Das Rauchverbot in bayerischen Gaststätten gilt auch für Wasserpfeifen. Das Bundesverfassungsgericht wies eine entsprechende Beschwerde des Betreibers einer sogenannten Sisha-Bar als unbegründet ab.
Der Mann war Betreiber eines einräumigen Bistros, in dem er seinen Kunden arabische Wasserpfeifen (Sishas) zum Rauchen anbot. Er machte geltend, angesichts dieses besonderen Konzepts treffe ihn das Besonders hart und verletzte seine Handlungs- und Berufsfreiheit. Da es weder eine Übergangsregelung noch eine finanzielle Entschädigung gegeben habe, bleibe ihm nichts, als die Gaststätte zu schließen.
Seinen Antrag, das Rauchverbot für ihn zumindest vorläufig auszusetzen, lehnte das Bundesverfassungsgericht jedoch ab. Der Gesetzgeber dürfe den Gesundheitsschutz höher werten als die Freiheiten der Gastwirte. Das habe das Bundesverfassungsgericht schon 2008 entschieden. Dabei müssten die Betreiber bei einem strikten Rauchverbot auch schwere Eingriffe "bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz" hinnehmen. Dass bei dem Rauchverbot auch Wasserpfeifen einbezogen wurden, sei verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden.
Das strikte Rauchverbot in Bayern geht auf einen Volksentscheid vom 1. August zurück. Ausnahmen für kleine Einraumkneipen sowie die Möglichkeit von Rauchernebenräumen waren danach gestrichen worden.
20. Oktober 2010 - 11.29 Uhr
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