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Bayerisches Landessozialgericht


Ludwigstraße 15, 80539 München
Tel: (089) 2367 - 1, Fax: (089) 2367 - 290
E-Mail: poststelle@lsg.bayern.de, Internet: http://www.lsg.bayern.de/
Übersicht
Landessozialgericht

Zweite Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Hier geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sozialversicherungen, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe u.a. Erste Instanz ist das Sozialgericht, Berufungsinstanz ist das Landessozialgericht, Revision wird beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt. Berufung ist nur möglich ab einem Streitwert von 750 Euro oder bei wiederkehrenden Leistungen. In bestimmten Fällen kann die zweite Instanz ausgelassen und direkt Revision beim Bundessozialgericht eingelegt werden (Sprungrevision).

Kreisdiagramm

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:

Ratgeber
Sozialrecht
Nachbarschaftshilfe: `Wie-Beschäftigte´ in der gesetzlichen Unfallversicherung
29.04.2011
Anwalt Kurznachrichten

  • Raphael Fork
    Rechtsanwalt Raphael Fork : Wegeunfall mit knapp 1 Promille: ausnahmsweise Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Bayerisches LSG, Urteil v. 14.12.2011, L 2 U 566/10
    16.02.2012 12:55
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