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Bauverträge und Baumängel

Von Rechtsanwalt Oliver Koblenz
27.10.2010 | Ratgeber - Baurecht, Architektenrecht | 1963 Aufrufe
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Bauvertrag, Baumängel

Bevor man einen Bauwerkvertrag für die Errichtung einer Immobilie abschließt, sollte man diesen genau prüfen. Es ist hier angeraten, bevor ein solcher Vertrag unterschrieben wird, sich rechtlichen Rat einzuholen. Dies könnte viel Ärger und Nerven schonen. Nicht zu vergessen, dass in solchen Fällen dadurch auch Geld gespart werden kann. Stolperfallen sind als solche für den Laien nicht unbedingt zu erkennen oder sie merken diese erst dann, wenn zusätzliche Kosten entstehen oder Klauseln nachteilhaft sind. Daher mein Rat, Bauverträge erst überprüfen lassen, bevor man ihn unterschreibt.

Für die Bauphase ist es angeraten sich einen Baucontroller hinzuziehen. Dies ist gerade für die Bauherren von Vorteil, die sich mit der einzelnen Fachausführung der verschiedenen Gewerken auf einer Baustelle nicht oder nicht hundertprozentig auskennen. Mit einem Baucontroller hat man einen Fachmann an der Seite, der mögliche Mängel schon frühzeitig erkennt. Dadurch hat der Bauherr die Möglichkeit mögliche Mängel schnell zu rügen und Abhilfe zu verlangen.

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Rechtsanwalt
Oliver Koblenz
Erkner

Strafrecht, Kaufrecht, Baurecht, priv., Haftpflichtrecht, Vertragsrecht

Denn Mängel am Bau treten leider immer häufiger auf. Meist jedoch merkt der Bauherr diese erst später. Dann kann es unter Umständen jedoch für eine Inanspruchnahme des ursprünglichen Bauträges zu spät sein. Daher ist es wichtig, Mängel so früh wie möglich zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Hierbei sollte man seine Rechte kennen und auch von diesen Gebrauch machen.

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