Baustellenendreinigung in Rechnung stellen

14. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb403905-74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Baustellenendreinigung in Rechnung stellen

Vor einigen Wochen wurde mir eine Solaranlage installiert. Die Anlage wurde in Betrieb genommen und so wurde die letzte Abschlagszahlung fällig. Da während der baulichen Maßnahme einiges an Material verbaut wurde, ist über den Zeitraum einiges an Abfall auf dem Gelände verteilt wurden. Die Firma seit einigen Wochen die Anlage fertiggestellt und das Firmeneigene Werkzeug entfernt. Nun ist über dem ganzen Bereich Abschnitte von Profilen sowie Schrauben und anderes Befestigungsmaterial verteilt. Durch mehrstündige Endreinigung wurde von mir mein Grundstück gereinigt. Als Nachweis habe ich dieses als Foto festgehalten. Bin ich nun berechtigt dem Unternehmen meinen Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen? Vielen Dank für die Einschätzung.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Durch mehrstündige Endreinigung wurde von mir mein Grundstück gereinigt. Als Nachweis habe ich dieses als Foto festgehalten. Bin ich nun berechtigt dem Unternehmen meinen Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen? <hr size=1 noshade>

Wenn du nicht vorher das Unternehmen aufgefordert hast, den Abfall selbst wegzuräumen, dann stehen die Chancen schlecht.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb403905-74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Da ich nur das nötigste beseitigt habe Schrauben und Profilendstücke um eine Verletzungsgefahr für unsere Hunde auszuschließen, habe ich den Geschäftsführer aufgefordert den restlichen Abfall zu beseitigen und er sich melden soll um mit mir einen Termin abzusprechen, damit ich Ihm den Zugang zum Privatgrundstück gewähren kann. Würde es gerechtfertigt sein, dem Geschäftsführer die Endreinigung in Rechnung zu stellen, sollte er nicht tätig geworden sein nach Ablauf der Frist?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Du hast bzw. wirst für das Material bezahlen.
Ergo ist es dein Abfall, der auf deinem Grundstück herumliegt.
Mir erschließt sich nicht, aus welchem Grunde jemand anderes als du dafür verantwortlich sein sollte.
Würde das Unternehmen die Reinigung vornehmen, würden sie dir es als Auftraggeber in Rechnung stellen, soweit nichts anderes vereinbart (Angebot prüfen)

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

-- Editiert radfahrer999 am 15.12.2014 10:56

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bin ich nun berechtigt dem Unternehmen meinen Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen? <hr size=1 noshade>

Klar kann man das.

Das Problem dürfte sich nur daraus ergeben das
1. diese Endreinigung womöglich gar nicht vom Auftrag erfasst war
2. falls doch dem Unterhemen gar keine wirksame Frist (14 Tage nach Datum, per Einschreiben) zur Beseititgung gesetzt wurde

Von daher dürfte keine Durchsetzbarkeit der Forderung gegeben sein.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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