Baustelle beim Nachbarn

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Als Nachbar (Eigentümer benachbarter Grundstücke und unter besonderen Voraussetzung auch von Grundstücken im näheren Umkreis) müssen Sie am Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden. Sie werden also über geplante Bauvorhaben in Ihrer Nachbarschaft informiert. Stimmen Sie den Bauplänen nicht zu, dann bekommen Sie eine Kopie der Baugenehmigung des Nachbarn zugeschickt. Dagegen können Sie sich mit einem Widerspruch und - wenn der zurückgewiesen wird - mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht wehren.

Erfolgsaussicht haben Sie aber nur, wenn durch das Bauvorhaben Gesetze oder Verordnungen verletzt werden, die speziell Sie als Nachbarn schützen sollen. Zum Beispiel Bestimmungen über Abstände für Häuser, Garagen oder Carports, die der Nachbar zu Ihrem Grundstück einhalten muss.

Auch den Abriss eines "Schwarzbaus" können Sie nur dann verlangen, wenn eine spezifisch nachbarschützende Vorschrift verletzt wurde.

Natürlich darf jeder Bauherr auf seiner Baustelle Krach und Dreck machen. Wenn aber der Nachbar durch die Bauarbeiten besonders beeinträchtigt wird, kann er vom Bauherrn einen finanziellen Ausgleich verlangen.
Der Bauherr muss auch zahlen, wenn beispielsweise durch Grundwasserabsenkungen Risse im Nachbarhaus entstehen.

Werden die Bauarbeiten unerträglich und muss der Nachbar befürchten, dass sein Eigentum beschädigt wird, kann er beim Zivilgericht einen Baustopp erwirken oder ihn zu Sicherungsmaßnahmen verpflichten.

Auch hier wird vom Bauherrn erwartet, dass er Rücksicht auf seine Nachbarn nimmt und diesen wird eine gewisse Toleranz abverlangt.

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