Bausparkasse kündigt Vorvertrag (Bausparvertrag) aus Zuwachssparen

22. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
mc_oyzo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bausparkasse kündigt Vorvertrag (Bausparvertrag) aus Zuwachssparen

Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf einen Bausparvertrag einer schwäbischen Bausparkasse bei welchem das „Zuwachssparen" vereinbart wurde:

Tarif: F-Standard
Zins: 3%
Eingezahlte Bausparsumme aktuell: ca. 70%

Chronologie:
06/1988 Vertragsabschluß (Bausparsumme danach mehrfach erhöht)
04/1994 Vertragserweiterung: Bausparsumme erhöht & Zuwachssparen vereinbart

Auf der Vertragsrückseite steht u.a.:

Zuwachsbausparen
Mit der Teilnahme am Zuwachsbausparen sichern Sie sich eine besondere Servi¬ce-Leistung. Sie ermächtigen die Bausparkasse, unter Befreiung von der Be¬schränkung des § 181 BGB , weitere Bausparverträge über dieselbe oder eine im Bausparantrag davon abweichend genannte Bausparsumme auf Ihren Namen ein¬zurichten, sobald der jeweils vorhergehende Vertrag durch eine Einzahlung eine Ansparleistung von 50% der vereinbarten Bausparsumme überschritten hat. Über die Ansparleistung hinausgehende Sparbeiträge werden, ausgenommen Bauspar¬guthabenzinsen und Wohnungsbauprämien, dem neuanzulegenden Bausparver¬trag gutgeschrieben. Ein bestehender Einzugsauftrag wird auf den neuanzulegen¬den Bausparvertrag umgestellt.


Abschlußgebühr
Die gezahlte Abschlußgebühr kann bei Verzicht auf die Inanspruchnahme des zu¬geteilten Bauspardarlehens im Tarifprogramm F auf die Abschlußgebühr eines Fol¬gevertrages im Tarifprogramm F angerechnet werden (§ 4 Abs. 3 ABB).


10/2004 erreichte dieser BS-Vertrag die 50%, wonach er nicht mehr bespart wurde und – gem. Zuwachssparen - ein neuer, zusätzlicher Bausparvertrag abgeschlossen wurde, welcher ebenfalls bis heute läuft.
Auf dem Altvertrag werden bis heute nebst Zinsen auch die Wohnbauprämie gutgeschrieben.

Weiterhin konnte der Neuvertrag 2004 ohne Abschlussgebühr abgeschlossen werden.
Die BS-Kasse bestätigt 10/2004 schriftlich: […] Auf Grund des Darlehensverzichts aus einem Vorvertrag haben wir Ihnen die Abschlussgebühr für diesen neuen Bausparvertrag erlassen […]

Soweit – so gut.
Doch:
Ende Januar habe ich die Kündigung des „Altvertrages" erhalten. Die BS-Kasse schreibt […] seit mehr als 10 Jahre ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif […] wobei eine Frist von 6 Monaten eingehalten wird.

Ich meine, genau das gemacht zu haben, was vereinbart war. Genau so, wie es das Zuwachssparen vorsieht.

Irgendwelche „besonderen" Bedingungen, in welchen steht, was mit den ruhenden Altverträgen aus dem Zuwachssparen geschieht, habe ich nicht vorliegen. Mir liegen lediglich die ABB zum Tarif-F vor.

Wie wäre die Rechtslage zu beurteilen also:
Darf die BSK den Altvertrag aus dem Zuwachssparprogramm einfach kündigen
?

Gruß Martin


-- Editier von mc_oyzo am 22.02.2016 16:35

-- Editier von mc_oyzo am 22.02.2016 16:36

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maxxrecht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Kann man in die ABBs von damals einsehen?
LG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Lt. neuerer Rechtsprechung dürfen die BS-Kassen Verträge die zuteilungsreif sind und nicht weiter bespart werden ordentlich kündigen.

Davon machen immer mehr BS-Kassen Gebrauch, weil die vertraglich vereinbarten Zinsen nicht mehr erwirtschaftet werden können.

Grüße

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Lt. neuerer Rechtsprechung dürfen die BS-Kassen Verträge die zuteilungsreif sind und nicht weiter bespart werden ordentlich kündigen.


Ist umstritten, gibt unterschiedliche Entscheidungen von OLGs und wird erst noch vom BGH diesen Monat verhandelt.
Az. XI ZR 185/16 und Az. XI ZR 272/16

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ok,

mir liegt ein Urteil vor. Aber da ist der Sachverhalt geringfügig anders. Der BS-Vertrag ist voll.

Danke für den Hinweis.

berry

0x Hilfreiche Antwort

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