Bauplanung für Baugenehmigung
Hallo,
ich habe eine Frage zur Haftung für die Bauplanung:
Wenn ich einen reinen Planungsvertrag für den Bau eines Gebäudes abschließe (der andere Vertragspartner will mit dieser Planung seine Baugenehmigung einholen und später dann auch das Gebäude entsprechend unter eigener Verantwortung bauen) - in wie weit kann ich haftbar gemacht werden, wenn das später gebaute Gebäude einen Mangel aufweist, der auf meiner Bauplanung begründet ist (z. B. Belastung des Gebäudes während der Planung unterschätzt und Gebäude bricht teilweise zusammen).
Danke für alle Meinungen.
Gruß,
LoF
von LoF am 27.08.2008 19:02
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