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Bauplanung für Baugenehmigung

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Bauplanung für Baugenehmigung

Hallo,

ich habe eine Frage zur Haftung für die Bauplanung:

Wenn ich einen reinen Planungsvertrag für den Bau eines Gebäudes abschließe (der andere Vertragspartner will mit dieser Planung seine Baugenehmigung einholen und später dann auch das Gebäude entsprechend unter eigener Verantwortung bauen) - in wie weit kann ich haftbar gemacht werden, wenn das später gebaute Gebäude einen Mangel aufweist, der auf meiner Bauplanung begründet ist (z. B. Belastung des Gebäudes während der Planung unterschätzt und Gebäude bricht teilweise zusammen).

Danke für alle Meinungen.

Gruß,
LoF


von LoF am 27.08.2008 19:02
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>Bauplanung für Baugenehmigung
Wenn der Bau entsprechend deiner Planung korrekt ausgeführt wurde, bist du voll haftbar, falls sich die Planung als falsch erweist.
Eine ensprechende Haftpflichtversicherung sollte vorhanden sein.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."


von ikarus02 am 27.08.2008 19:57
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>Bauplanung für Baugenehmigung
Danke für die Antwort Ikarus.

Darf ich denn im Vertrag zur Bauplanung die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausschließen?


von LoF am 27.08.2008 20:20
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