Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364803
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Nachbarschaftsrecht » Baumschnitt, wer trägt die Kosten

Baumschnitt, wer trägt die Kosten

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

11024 Aufrufe

Baumschnitt, wer trägt die Kosten

Hallo,
auf unserem Nachbargrundstück stehen zwei grosse Buchen, deren Äste bis in unser Grundstück ragen und ständig unsere Regenrinne zulauben.
Ich hab unseren Nachbarn darauf angesprochen und er sagte das wir die Äste daoch abscheiden sollen (bis zur Grundstücksgrenze).
Wer muss das jetzt bezahlen??


von HanneloreHaller am 01.12.2004 10:02
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 47 weitere Beiträge zum Thema "Kosten".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Baumschnitt, wer trägt die Kosten
Hallo!

Haben Sie ein Glück mit diesem Nachbarn! Echt!! Hegen und pflegen Sie ihn!!! Beneidenswert!!!

Wenn Sie jemand zum Abschneiden kommen lassen, muss das eigentlich der Baumbesitzer bezahlen. Wenn Sie das Abschneiden selber übernehmen, ärgern Sie ihn aber nicht mit Kosten. Die Äste "dürfen" Sie behalten, d.h. Sie müssen Sie selber wegräumen.

Viele Grüße


von cheesa am 01.12.2004 13:13
Status: Stift (37 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Baumschnitt, wer trägt die Kosten
Hallo von cheesa,
so ganz verstehe ich die Antwort nicht.
Wiso soll ich Ihn nich mit den Kosten "ärgen" wenn er es bezahlen muss?



von HanneloreHaller am 03.12.2004 11:55
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Baumschnitt, wer trägt die Kosten
....weil Nachbarschaftsfrieden mit Geld nicht aufzuwiegen ist


von guest123-2087 am 03.12.2004 15:04
Status: Unsterblich (965 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Baumschnitt, wer trägt die Kosten
Etwas Grundsätzliches dazu:

Die Beseitigung einer Anpflanzung, die die erforderlichen Abstände nicht einhält, kann nicht mehr verlangt werden, wenn die Nachbarin oder der Nachbar nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage auf Beseitigung erhoben hat.
Die Ansprüche sind jedoch sowieso nur auf dem PRIVATklageweg durchsetzbar.
------------

Was tun wenn es doch Streit gibt:

Reden Sie mit den Nachbarn über die Sache.
Wenn Sie mit Ihrem Nachbarn nicht mehr reden wollen, bitten Sie einen gemeinsam Bekannten zu vermitteln.
Im Einzelfall ist auch die Stadtverwaltung bereit, diese Aufgabe zu übernehmen.
Schreiben Sie nicht gleich einen Brief. Das nutzt meist gar nichts und bringt den Streit erfahrungsgemäß auf direktem Weg zum Gericht


Und wenn die Äste überhängen:
Der Eigentümer eines Grundstücks kann überhängende Äste oder Wurzeln, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden.
Zuvor muss dem Besitzer des Nachbargrundstücks jedoch die Gelegenheit gegeben werden, diese Arbeiten selbst innerhalb einer angemessene Frist durchzuführen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften wie z.B. eine Baumschutzsatzung dem nicht entgegenstehen.

Früchte, die von einem Baum oder einem Strauch auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen (Fallobst), gelten als Früchte dieses Grundstücks. Hängen die Früchte noch am Baum oder Strauch, ist n u r der Eigentümer zum Ernten berechtigt.

Vielleicht machen Sie den Vorschlag, die Kosten zu teilen. Eben wegen des lieben Friedens!

____________________________________


von Odil am 04.12.2004 00:24
Status: Unsterblich (2191 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Baumschnitt, wer trägt die Kosten
Hallo, ich denke Sie dürfen die Äste abschneiden, wo liegt das Problem? Für Überhänge gilt nicht die 5 Jahresfrist. D. h. es muss eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegen, ob die verstopften Rinnen hierfür reichen ist fraglich, deshalb ist es auch fraglich, dass Ihr Nachbar für die Kosten aufkommen muss und wenn dann nur für das Säubern der Rinne, wenn Sie jemand damit beauftragen. Freuen Sie sich also, dass ihr Nachbar das locker sieht, siehe 1. Beitrag.

-----------------
"Viele Grüße Jacqueline"


von J.B. am 04.12.2004 21:15
Status: Senior (157 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Baumschnitt, wer trägt die Kosten
mann mann mann sachen gibts ... was wird das wohl kosten nen paar äste abzuschneiden ... versteh ich net...


von guest123-255 am 06.12.2004 08:53
Status: Unsterblich (844 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Baumschnitt, wer trägt die Kosten
mann mann mann sachen gibts ... was wird das wohl kosten nen paar äste abzuschneiden ... versteh ich net...

---------------
Hallo,
380,- Euronen kostet das; 2 Stunden, 2 Leute, eine Hebebühne, ca 5 Meter hoch.
Und noch mal zum lieben Frieden.
Weder ich noch mein Nachbar wohnen in dem Haus. eis sind zwei Mietshäuser die nebeneinander stehen und die frage nach den Kosten ist eine rein wirtschaftliche.



von HanneloreHaller am 06.12.2004 10:46
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Baumschnitt, wer trägt die Kosten
Sind Sie Vermieterin?

-----------------
"Viele Grüße Jacqueline"


von J.B. am 06.12.2004 10:54
Status: Senior (157 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Baumschnitt, wer trägt die Kosten
Hallo,

ja. die Vermieter sind mein Mann und ich.


von HanneloreHaller am 06.12.2004 12:36
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Baumschnitt, wer trägt die Kosten
das hätten sie von vornerein schreiben sollen, dass es so ein grosser baum ist ...


von guest123-255 am 07.12.2004 08:02
Status: Unsterblich (844 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
Mehr zum Thema im Forum:

Baumschnitt   trägt   Kosten  
123recht.net ist Rechtspartner von:

364803
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109961
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online