Hallo zusammen,
ich und meine Lebensgefährtin haben uns im September 2012 zwei Eigentumswohnungen von einer großen Wohnungsverwaltung gekauft.
Nun stellt sich im Nachhinein raus, dass regelmäßig die Kellerräume voll Wasser laufen. Dies ist dem Verkäufer seit Jahren bekannt. Grund scheint laut Aussagen des Verkäufers veraltetet Abwasserrohre zu sein, die immer wieder mit Wurzelwerk verstopfen. Dies hat zur Folge, dass sich das Abwasser bei stärkeren Regen in das Gebäude zurück tritt und den Wasserschaden verursacht. Das komplette Gebäude wurde 2011 Saniert, die Abwasserrohre jedoch nicht.
Weder bei der Besichtigung, noch vor dem Kauf, noch nach dem Kauf wurde uns dies kommuniziert. Lediglich die Anwohner machten uns später darauf aufmerksam. Dieses Problem wurde wohl auch auf der Eigentümerversammlung am 27.12.12 angesprochen. Leider war es uns nicht möglich, so kurzfristig an der Versammlung teil zu nehmen da diese erst 2 Wochen vorher bekannt gegeben wurde.
Da es sich hierbei meiner Meinung nach um einen eklatanten Baumangel handelt, der stark die Bausubstanz schädigt, hätte dies doch sicher einen Einfluss auf den Kaufpreis gehabt.
Ist eine Kaufpreis Minderung im Nachhinein auf Grund dieser Situation möglich? Wir verhält sich das nun mit den Folgekosten wir Renovierung, Sanierung oder Modernisierung?
Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Christian
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Baummangel wird nach Kauf bekannt
Verbaut?
Verbaut?
Anscheinend habt ihr euch Eigentumswohnungen gekauft, ohne euch vorher über das 'Drumherum' einer Eigentumswohnung zu informieren.
Dazu gehört z.B. das Lesen der Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, Lesen der Beschlussammlung der WEG usw.
Wenn es sich nämlich beim Wassereinbruch so wie den Anwohnern behauptet um ein regelmäßiges Problem mit großen Auswirkungen handelt, dann wird es dazu Hinweise in den Protokollen geben. Solltet ihr euch bisher nicht um die Protokolle gekümmert haben, dann ist das eigenes Verschulden, das eine nachträgliche Reduzierung des Kaufpreises erschweren dürfte.
Außerdem sollte die WEG im Besitz einer Instandssetzungsrücklage sein, die für derartige Sanierungen gedacht ist. Es ist natürlich möglich, das diese Rücklage durch die Sanierung von 2011 aufgebraucht ist und erst wieder angespart werden muß.
Ihr solltet jetzt erst mal im Protokoll vom 27.12. durchlesen, was denn wegen Abwasserrohre besprochen wurde. Sollten dabei Beschlüsse zur Finanzierung der Sanierung gefaßt worden sein, dann gelten diese Beschlüsse auch für euch...
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