Baumangel?

28. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Reblein
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Baumangel?

Hallo,

folgender hypothetischer Fall:

Familie X kauft 2009 ein Reihenhaus. Es handelt sich um einen 2008 fertig gestellten Neubau, der als Musterhaus genutzt wurde.

Nun, knapp 15 Monate nach Einzug stellt Frau X fest, dass eine Wand im Flur nass ist.

Bauträger (Verkäufer des Hauses) sowie die eigene Versicherung werden informiert. Zum Vor-Ort-Termin erscheinen ein "Leck-Orter", die mit der Installation zum Bau beauftragte Firma, die Besitzer und der Architekt. Der Leck-Orter stellt fest, dass Ablagerungen im Abwasserabfluss der Badewanne/Waschbecken vorhanden sind. Diese sind jedoch nicht geeignet, einen solchen Schaden zu verursachen. Die Abflussrohre müssten rein theoretisch und praktisch eine Wassersäule von 1 m aushalten, was sie aber vorliegend nicht tun. Es handelt sich nach Aussage dieses Sachverständigen nicht um einen Rohrverschluss sondern um einen Mangel, der beim Bau entstand. Nur dem Umstand, dass die Badewanne nicht wöchentlich mehrmals benutzt wurde ist es zu verdanken, dass der Schaden nicht früher auftrat und keine Niagara-Fälle im Haus vorhanden sind.

Die Wohngebäudeversicherung der Familie X sagt nun auf Grund des Gutachtens, sie ist nicht zuständig. Die bauausführende Installationsfirma dagegen verlangt, dass die Familie ihre eigene Versicherung in Anspruch nimmt, welche sich dann später mit der der Firma einigen solle. Weiterhin verlangt die bauausführende Firma, die Familie X solle sich mit einer Sanierung einer eigentlich nicht korrekt verlegten Leitung zufrieden geben.

Wie ist die Rechtslage?

1. Muss die Familie es hinnehmen, dass die Leitung nicht ausgetauscht wird, obwohl ersichtlich ist, dass diese leckt?

2. ... gehört eigentlich ins Versicherungsrechtsforum... Muss die Familie nun die eigene Versicherung in Anspruch nehmen? Vertragspartner für Baumängel ist doch eigentlich der Bauträger, der das Haus verkaufte oder?

Danke für eine kurze Hilfestellung!

LG Reblein

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Euer Vertragspartner ist der Bauträger.
Für den Bauträger haben verschiedene Firmen gearbeitet.
Der Gutachter hat festgestellt, dass die Abflussleitungen nicht korrekt verlegt sind.
Die Installationsfirma hat, normalerweise, eine Gewährleistungspflicht nach VOB oder BGB für ihr Gewerk.

Der Bauträger sollte diese Gewährleistung in Anspruch nehmen, und den Mangel, der offensichtlich besteht, durch die Firma beseitigen lassen, mit allen Kosten für sämtliche Nebenarbeiten.

Die Leitungen müssen nicht erneuert werden, außer sie sind selbst mangelhaft. Hier ist aber anscheinend die Verlegung die Ursache.

Ich würde mit dem Bauträger sprechen, der dann seiner Sanitärfirma mitteilt, dass diese aufgrund der, normalerweise, bestehenden Gewährleistung den komplett Mangel zu beseitigen hat.

Schäden, die durch diesen Mangel entstanden sind, hat ebenfalls die Firma zu beseitigen.


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-- Editiert am 29.10.2010 06:02

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Oliver Nagel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
dann willi ch meinen Senf auch noch dazugeben.
Zu 1. hat mein Vorredner nun schon fast alles gesagt - dem schließe ich mich im Wesentlichen an.
Zu 2. Sofern über die Gebäudeversicherung auch das Risioko "Leitungswasser" abgedeckt ist ist diese sehr wohl zuständig - aber NUR für den Folgeschaden durch "bestimmungswidrigen Leitungswasseraustritt" am Gebäude (z.B. technische Trocknung, Maler- u. Tapezierarbeiten etc.). Versichert sind die anfallenden Schadenbeseitigungskosten zum Neuwert, also kein Abzug "neu für alt". Die Beseitigung des Mangels ist über die Gebäudeversicherung nicht abgedeckt - es sei denn es würde sich um einen RohrBRUCH handeln - dieser liegt ja offensichtlich nicht vor.

Wird nun anstelle des Gebäudeversicherers z.B. der Haftpflichtversicherer des Verursachers in Anspruch genommen, wird der Schaden "nur" unter Haftpflichtgesichtspunkten reguliert. Mit möglichen Abzügen "neu für alt" ist dann ggf. zu rechnen.

Ich hoffe ich konnte ein bischen Licht ins "Dunkel" bringen.
Viel Glück!

Oliver Nagel

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

warum so verworren?!

Zitat:

Es handelt sich nach Aussage dieses Sachverständigen nicht um einen Rohrverschluss sondern um einen Mangel, der beim Bau entstand.



Der Verursacher ist verantwortlich, und das ist der Installateur.
In die Haftung kann man auch den Bauleiter nehmen, der die Arbeiten kontrollieren und abnehmen müsste.

Jetzt will sich jeder herausreden....ist auch legitim.

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-- Editiert am 29.10.2010 10:11

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ihr Ansprechpartner ist Ihr Vertragspartner (= Bauträger). Die Gewährleistung bei Bauwerken beträgt gem. BGB = 5 Jahre.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Reblein
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

danke für eure Antworten.

Es war ein zweiter Gutachter vor Ort:

In Anspruch genommen wird der Bauträger/Verkäufer. Beide Gutachter schreiben, dass die Wanne ausgebaut werden soll, um den Mangel erfolgreich zu beseitigen.

Dafür wurde nun eine Frist gesetzt... abwarten. Wenn die nicht reagieren, kann die Familie einen Installateur ihrer Wahl beauftragen.

Grüße

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