Baumangel / Anwaltskosten

31. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
bodohst
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Baumangel / Anwaltskosten

Hallo,
ich habe gebaut und meiner Baufirma 2x eine Mängelanzeige
zum gleichen Sachverhalt geschickt - Mangel wirde nicht akzeptiert.
Ein Baurechtsanwalt hat mich dann beraten, mit dem Tip
das mir eine andere Firma den Mangel bestätigt und ein
Kostenvoranschlag ausstellt.
Dieser Weg war erfolgreich - meine Baufirma hat den Mangel
&die Nacharbeit akzeptiert.

Frage:
Wer muss die enstandenen Anwaltskosten tragen
- die Baufirma oder ich?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und meiner Baufirma 2x eine Mängelanzeige
zum gleichen Sachverhalt geschickt <hr size=1 noshade>

Mit nachweisbarem Zugang und angemessener Fristsetzung?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bodohst
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten & kurzes Statement dazu:
a.) Mängelanzeigen
-wurden per Einschreiben versendet, d.h. Nachweis vorhanden
-Fristen waren jeweils 6 Wochen, die Anzeigen selber sind
mittlerweile 9 Monate alt

b.)Anwalt werde ich sicherlich selber auslegen müssen,
Frage ist, ob ich diese Summe von der noch einbehaltenen
Restbausumme abziehen darf oder nicht..

2x Hilfreiche Antwort

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