Hallo,
ich habe gebaut und meiner Baufirma 2x eine Mängelanzeige
zum gleichen Sachverhalt geschickt - Mangel wirde nicht akzeptiert.
Ein Baurechtsanwalt hat mich dann beraten, mit dem Tip
das mir eine andere Firma den Mangel bestätigt und ein
Kostenvoranschlag ausstellt.
Dieser Weg war erfolgreich - meine Baufirma hat den Mangel
&die Nacharbeit akzeptiert.
Frage:
Wer muss die enstandenen Anwaltskosten tragen
- die Baufirma oder ich?
Danke
-----------------
""
Baumangel / Anwaltskosten
31. Juli 2014
Thema abonnieren
Frage vom 31. Juli 2014 | 11:06
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Baumangel / Anwaltskosten
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Juli 2014 | 19:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119407 Beiträge, 39720x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>und meiner Baufirma 2x eine Mängelanzeige
zum gleichen Sachverhalt geschickt <hr size=1 noshade>
Mit nachweisbarem Zugang und angemessener Fristsetzung?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 1. August 2014 | 22:08
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die Antworten & kurzes Statement dazu:
a.) Mängelanzeigen
-wurden per Einschreiben versendet, d.h. Nachweis vorhanden
-Fristen waren jeweils 6 Wochen, die Anzeigen selber sind
mittlerweile 9 Monate alt
b.)Anwalt werde ich sicherlich selber auslegen müssen,
Frage ist, ob ich diese Summe von der noch einbehaltenen
Restbausumme abziehen darf oder nicht..
Und jetzt?
Schon
266.589
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten