Baumängel 5% Restzahlung einbehalten ?

3. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
darkbreak
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Baumängel 5% Restzahlung einbehalten ?

Hallo,
Ich habe 2015 ein Schlüsselfertiges Haus bei einer größeren Firma bauen lassen
es sind natürlich Mängel aufgetreten in Form von falscher Ausführung, Pfusch usw.
diese Punkte habe ich mit der Firma bei der Abnahme festgehalten.
Die Baufirma hat versucht ein paar Mängel min. 3 mal zu beheben es ist ihnen aber nicht gelungen Zudem sind 5-9 mal schriftlich gesetzte Fristen nicht eingehalten worden.
parallel lag die Schlussrechnung in meinem Briefkasten lag habe ich mit der Baufirma abgemacht das ich 5% bis zu Mängelbeseitigung einbehalte. Die war auch für die Firma in Ordnung.
Im Sep. ist die Abnahme 2 Jahre her. und es bewegt sich seit März 2016 nichts mehr der Bauleiter hat mir bis dahin auf meine Anfragen zwar geantwortet er kümmert sich wird gemacht.
es ging aber nicht weiter , vor allem als ich nicht mehr (genervt) habe.
Für mich wäre es auch ok wenn ich die Mängel selbst behebe und die 5% einbehalten. Darf ich das ?
Gibt es eine Verjährungsfrist für das Geld ?
Ich habe die Abnahme nach BGB mit der Firma vereinbart.

Verbaut?

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Natürlich dürfen Sie das, wenn Sie es mit dem Bauträger rechtssicher so vereinbaren.

Das scheint nicht geschehen zu sein. Also kann die Baufirma jederzeit die Restzahlung einfordern oder einklagen. Wenn man dann nicht mehr auf die Mängel verweisen kann, weil man sie selbst behoben hat, hat man schlechte Karten vor Gericht. Überhaupt ist so ein Verfahren oft lang und teuer.

Also wär die beste Lösung, mit der Baufirma zu verhandeln und eine entsprechende Vereinbarung schriftlich zu schließen.

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