Baum fällen trotz sondernutzungsrecht

10. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)
Baum fällen trotz sondernutzungsrecht

hallo!
folgender fall:
haus mit zwei eingentumswohnungen. garten geteilt. wobei die eigentümer der wohnung 2 ein sondernutzungsrecht für ihren garten besitzen. diese wollen auf dem besagten stück einen baum fällen.
ist das einfach so möglich??
oder muss eigentümer der wohnung 1 zustimmen? (denen gehörte früher mal das ganze haus bis sie die obere wohnung verkauft haben und den garten mit dem sondernutzungsrecht teilten)

hoffe mir kann jemand helfen...

danke schon mal

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Kommt auf die Größe des Baumes an und den Grund warum gefällt werden soll.
Ist der Baum kaputt, geht eine Gefahr vom ihm aus ?
Wenn nein, dann :

Bauliche Veränderung, einstimmiger Beschluss, bzw. jeder der betroffenen ist muss zustimmen.
Bei Euch : 2 ET , da wird Dein Nachbar wohl zustimmen müssen, weil bei einem Nein ist der Beschluss nicht mehrheitlich.
Also zusammensitzen und darüber reden.

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ja, bauliche Veränderung und 2er WEG... Ich war damals die Baum-Mörderin :grins:

Habe einen Baumgutachter kommen lassen, der bestätigen konnte, dass der Baum eine Gefahr ist, da er umzustürzen drohte, etc. Die ME hätte ein Gegengutachten erstellen lassen können, aber die Kosten dafür wollte sie nicht tragen, zumal der Baum tatsächlich krank und hässlich war ;)

So ohne weiteres dürfen die jedenfalls nicht fällen. Sie haben nur das SonderNUTZUNGsrecht, aber es bliebt trotzdem Gemeinschaftliches Eigentum.

1x Hilfreiche Antwort

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