Baum des Nachbarn fällt auf mein Dach

28. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
kreuzhaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 28x hilfreich)
Baum des Nachbarn fällt auf mein Dach


Hallo,

mein Nachbar hat ziemlich nah an der Grundstücksgrenze bzw. neben meinem Haus hohe Fichten stehen die er nicht entfernen will und die bei einem Sturm auf mein Dach fallen können.

Das mein Nachbar dafür haften muß wenn sein Baum mein Haus beschädigt ist mir schon klar, aber was passiert wenn er kein Geld und keine Versicherung hat die mir den Schaden begleichen können.
Kann ich meinen Nachbarn zwingen für diesen Fall eine passende Versicherung abzuschließen oder muß ich mit dem Risiko leben, daß ich evtl. auf dem Schaden sitzen bleibe ???


mfg
KH

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlotta35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

sind die Fichten denn krank und gefährdet, auf dein Haus umzufallen?

Wenn Sie schon so hoch sind, stehen sie ja schon ettliche Jahre da, ohne dass etwas passiert ist. Wieso stört es dich jetzt? Was hat sich an der Baumsituation geändert?

Ich würde als dein Nachbar auch nicht meine gesunden Bäume fällen, nur weil du Angst um dein Dach hast. Bäume stehen doch überall.

Aber wenn sie schon morsch sind, dann kannst du auch verlangen, dass er sie schneidet oder fällt. Sonst nicht.

Gruß
Charlotta

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-- Editiert am 29.09.2009 08:13

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kreuzhaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 28x hilfreich)


Hallo liebste Charlotta,
zu Deiner Info an der Baumsituation hat sich geändert, daß die Fichten mitlerweilen so hoch sind , daß Sie massiv Schatten auf meine Fenster werfern, außerdem habe ich nicht nur Angst um mein Dach sondern auch meine Kinder schlafen unter diesem Dach und ich habe keine Lust bei jedem Sturm in den 1. Stock umzuziehen.
Du kannst Dich ja gerne einwachsen lassen meine Meinung ist, daß Bäume ab einer gewissen Größe in den wald gehören und nicht neben das Haus des Nachbarn.

mfg
HM

18x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Da alles hättest du bei der Pflanzung erkennen müssen und Nachbarrechtliche Ansprüche durchsetzen können. Nach 5 Jahren sind diese Ansprüche verjährt.
Du wirst also mit den Bäumen leben müssen.

Bei deiner Risikoeinschätzung dürfen deine Kinder nicht mit dem Auto fahren. Denn die Warscheinlichkeit bei einem Unfall zu verunglücken ist weit höher als Tannen ins Dach einschlagen und dann noch jemanden erschlagen.
Deine Furcht ist so offensichtlich vorgeschoben...

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Charlotta35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Kreuzhaus,

auf mich macht es auch sehr den Eindruck, dass dich die Bäume einfach stören - wegen Schatten, dem Aussehen oder weswegen auch immer. Die Gefahr vorzuschieben ist zwar menschlich, wird dich hier aber nicht weiterbringen.

Wie gut bist du denn mit deinem Nachbarn? Wir wäre es, wenn du ihn einmal in deinen Garten auf ein Kaffee oder Bier einlädst und ihm ein paar Vorschläge machst? Zum Beispiel das gemeinsame Stutzen der Bäume (obwohl das Fichten eher nicht möglich ist).

Rechtlich wirst du nichts machen können, da jeder auf seinem Grundstück (im Rahmen) machen kann, was er will. Was deiner persönlichen Meinung nach in einen Garten gehört oder nicht, kannst du nur in deinem Garten umsetzen. Vielleicht mag dein Nachbar Bäume und findet einen Garten ohne ganz furchtbar. Ich persönlich finde zB große Garagen oder Carports direkt an der Grundstücksgrenze furchtbar. Aber da kann ich auch nichts gegen machen, außer mir so ein großes Grundstück besorgen, dass meine Nachbarn mir nicht so auf der Pelle hängen.


Viele Grüße
Charlotta

PS: Noch ein kleiner Tipp: Sarkasmus wird dich weder hier, noch bei deinem Nachbarn weiterbringen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120026 Beiträge, 39819x hilfreich)

quote:
aber was passiert wenn er kein Geld und keine Versicherung hat die mir den Schaden begleichen können.

Nun, da er Eigentümer eines Grundstückes ist (und ich vermute da steht auch ein Haus drauf dessen Eigentümer er ist?), düften genügend pfändbare Werte vorhanden sein um den Schaden zu decken.


Im übrigen ist die Einspruchsfrist / der Beseitigungsanspruch bereits verjährt.
Auch ein Kappen/Zurückschneiden könnte unter Umständen nicht möglich sein. Viele Gemeineden haben inzwischen Baumschutzstzungen, die so etwas untersagen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn die Bäume gesund sind und nur aufgrund eines Sturmes umfallen sehe ich ohnehin kaum Möglichkeiten einen Schadensersatzanspruch gegen den Eigentümer durchzusetzen (mangels Verschulden). Sie sollten sich also von sich aus um ausreichenden Versicherungschutz kümmern.

Dass die Verschattung ein Problem darstellt kann ich nachvollziehen.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
Ihre eingangs geäusserte Meinung, dass Ihr Nachbar dafür haften müsse, wenn einer seiner Bäume auf Ihr Haus oder Grundstück fällt, ist zwar für Sie klar, dem ist aber nicht so.
Wie Stefan 5 schon richtig ausführt, haftet der Nachbar keinesfalls dafür bzw. seine Haftpflichtversicherung wird niemals einen Schaden übernehmen, wenn ihm kein Verschulden nachgewiesen werden kann und nur durch einen Sturm ein Baum umgeworfen wird. Anders ist es, wenn z.B. der Stamm innen faul (oder hohl) war und er den Baum deswegen sicherheitshalber hätte längst umschneiden müssen.
Wenn also ein gesunder Baum durch Sturm (Naturereignis = höhere Gewalt) auf Ihr Grundstück/Haus geworfen wird, hilft Ihnen nur eine eigene Gebäudeversicherung gegen das Risiko "Sturm", dann sind Sie zumindest finanziell abgesichert. ;)
Wenn hier tatsächlich so nahe an Ihrer Grundstücksgrenze hohe Fichten stehen, kann man nur raten, eine Gebäudeversicherung wie vorstehend abzuschließen, die Prämie richtet sich nach Ihrem Hauswert und ist relativ gering, sie kann auch als Zusatz zu einer eventuell schon bestehenden Brandversicherung mit eingeschlossen werden.

Sepp aus Oberbayern

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"Sepp"

-- Editiert am 30.09.2009 20:29

7x Hilfreiche Antwort

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