Baum an der Grenze - Schaden beim Nachbarn
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Baum an der Grenze - Schaden beim Nachbarn
Guten Tag,
ich habe vor kurzem schon einmal das Thema Baum an der Grundstücksgrenze aufgegriffen, da wir Ärger mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks befürchteten. Die Bäume wurden vor zehn Jahren gepflanzt, beide Grundstücke gehörten damals anderen Eigentümern.
Nächste Woche lassen wir diese Bäume schneiden. Gestern war der Eigentümer des Nachbargrundstücks da und verlangte die Entfernung mindestens eines Baumes, da in fünf Jahren die Wurzeln seine Zufahrt beschädigen könnten. Bei der Gemeinde hatte ich vor zwei Jahren schon einmal Rücksprache gehalten - das Entfernen eines Baumes darf gar nicht ohne Genehmigung durchgeführt werden.
Von der Art und Weise der Kommunikation - ich fühlte mich auf meinen eigenen Grundstück fast bedroht - was, wenn sich tatsächlich einige Pflastersteine heben würden? Müssen wir dann diesen Schaden tragen?
Vielen Dank!
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von outlaw2010 am 03.09.2010 09:07
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>Baum an der Grenze - Schaden beim Nachbarn
Hier hilft ein Blick ins BGB, dort ist der Fall geregelt:
§910 -- Editiert am 03.09.2010 09:37
von joebeuel am 03.09.2010 09:36
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>Baum an der Grenze - Schaden beim Nachbarn
Was bedeutet denn "Benutzung nicht beeinträchtigen"? Es ist eine gepflasterte Zufahrt zur einer Garage - bis hier die tatsächliche Benutzung - und damit meine ich keine ästhetischen Gründe etc. - beeinträchtigt ist, wird es wohl noch etwas dauern.
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von outlaw2010 am 03.09.2010 09:42
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>Baum an der Grenze - Schaden beim Nachbarn
Hier gibt es eine Erläuterung:
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von joebeuel am 03.09.2010 09:44
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