Baulicher Mangel in Eigentumswohnung

11. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
CoMann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Baulicher Mangel in Eigentumswohnung

Vor 2 Jahren wurde bei Sanierungsarbeiten an meiner Wohnzimmerwand festgestellt, dass sich hinter dieser Wand ein Hohlraum befindet.
Bei den Sanierungsarbeiten kam es aufgrund dieses Hohlraumes zu einem Schaden: Es befindet sich ein kleines Loch in der Tapete. Ein Steckdose sitzt nicht mehr ganz richtig an der Wand.
Habe ich als Wohnungseigentümer gegenüber der WEG einen Anspruch auf Behebung dieses baulichen Mangels?
Wie lange ist die Verjährungsfrist bei diesem Anspruch und wann beginnt sie zu laufen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Dazu müsste man erstmal feststellen ob es sich tatsächlich um einen Baulichen Mangel handelt.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

quote:

Vor 2 Jahren wurde bei Sanierungsarbeiten an meiner Wohnzimmerwand festgestellt, dass sich hinter dieser Wand ein Hohlraum befindet.
Bei den Sanierungsarbeiten kam es aufgrund dieses Hohlraumes zu einem Schaden: Es befindet sich ein kleines Loch in der Tapete. Ein Steckdose sitzt nicht mehr ganz richtig an der Wand.

Einmal davon abgesehen, dass es schon befremdlich klingt wenn jemand 2 Jahre mit einem kleinen Loch in der Tapete und einer nicht ganz perfekt eingesetzten Steckdose lebt (beides sollte recht leicht zu ändern sein), stellen sich folgende Fragen:
- wer war seinerzeit Auftraggeber der Sanierungsarbeiten?
- Was wurde warum gemacht und wer hat es bezahlt?


quote:
Habe ich als Wohnungseigentümer gegenüber der WEG einen Anspruch auf Behebung dieses baulichen Mangels?


Grundsätzlich hast Du wohl nur Anspruch gegen die ausführende Firma, sollte bei den Arbeiten etwas beschädigt worden sein, bzw. gegen den Bauträger von dem Du die Wohnung gekauft hast.

Was die WEG damit zu tun haben soll ist aus deiner Frage nicht ersichtlich.

1x Hilfreiche Antwort

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