Status: Frischling (5 Beiträge)quote:Klares Nein.
Greift den hier nicht die Öffnungsklausel ,die besagt das eine Mehtrheit von 3/4 der Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteilen diese bauliche Verändrung beschließen darf.?
Status: Unsterblich (1274 Beiträge)quote:
wir haben in einer WEG 3/4 tel der Stimmberechtigung und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteilen ( 788/1000).
quote:und in §25 (2):
Mehrheit von drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer im Sinne des § 25 Abs. 2
quote:Damit meint der Gesetzgeber pro Kopf und nicht pro Wohnung je eine Stimme. Konkret auf Euren Fall heißt dies (4er WEG unterstellt): bei einfachen Abstimmungen habt Ihr bei vereinbarten Objekt- (nach Wohnungen) oder Wertprinzip (nach Miteigentumsanteilen) 3/4 aller Stimmen.
Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme.
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Status: Tao (7979 Beiträge)
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Status: Frischling (5 Beiträge)
Status: Unsterblich (4079 Beiträge)quote:qualifizierte Mehrheit erforderlich (Modernisiertung)
Fassade isolieren
quote:einfache Mehrheit (Instandhaltung)
Hausflur streichen
quote:je nach dem was Ihr da vorhabt ...
alten Treppen machen
quote:bauliche Änderung - Zustimmung aller!Ich kann mich da Dinsche nur vollumfänglich anschließen.
Dachterasse für mich
Status: Unsterblich (1274 Beiträge)
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Status: Frischling (5 Beiträge)Vorlagen und Mustertexte suchen: