Bauliche Veränderung durch Mieter
Ein künftiger Mieter fragt den Vermieter vor Einzug ob er evtl. eine Wand entfernen und eine neue setzen kann, dadurch Küche größer, Wohnzimmer kleiner.
Vermieter will sich das überlegen und teilt Mieter mit,wenn dieser weiß ob er das möchte, soll er mit dem Vermieter Rücksprache nehmen, damit dann -wenn Vermiete sein Einverständnis gibt-eine Zusatzvereinbarung im Mietvertrag mit ggf. Rückbau bei Auszug vereinbart wird.
Der Mieter darf 2 Monate vor Einzug die Wohnung renovieren.
Der Vermieter kommt nach 4 Wochen hin und sieht, dass der Abbau und Neubau der Wand stattgefunden hat.
Er spricht den Mieter darauf an, dieser behauptet, der Vermieter habe es ihm erlaubt, was nicht stimmt. Eine Zusatzvereinbarung weigert sich der Mieter zu unterschreiben.
Die entfernte Wand (Holzkonstruktion mit Glas) wurde bis vor einiger Zeit in der Garage des Mieters gelagert, jetzt ist sie weg.
Frage: kann der Vermieter jetzt vom Mieter verlangen den Umbau rückgängig zu machen?
Danke.
von Irene-Marie am 05.11.2006 15:00
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>Bauliche Veränderung durch Mieter
Hallo
1.
bei dem Gespräch waren nur Mieter und Vermieter zugegen.
Als Beweis könnte die Zusatzvereinbarung gelten, die der Mieter jedoch nicht unterschreiben wollte.
2. Eine Wand von der Küche zum Esszimmer zu entfernen und dafür eine neue zwischen Esszimmer und Wohnzimmer zu setzen dürfte doch wohl eine bauliche Veränderung sein.
3. Während der "Bauzeit" konnte nicht reagiert werden, da a) der Vermieter davon nichts wusste und auch davon ausging, dass er vom Mieter nochmals angesprochen wurde, so wie vereinbart.
4. Ist die Wand jetzt aus der Garage entfernt, der Vermieter weiß nicht wo diese ist.
von Irene-Marie am 05.11.2006 17:26
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