Bauliche Veränderung trotz 3/4 Mehrheit abgelehnt
Hallo,
wir haben in einer WEG 3/4 tel der Stimmberechtigung und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteilen ( 788/1000).
Nun habe ich den Antrag gestellt in einer EG Wohnung die von meiner Oma bewohnt wird ein Fenster gegen eine Tür auszutauschen.Diese Tür gibt dann den Weg/ Blick in einen Gemeinschaftgarten frei ,was der alten Dame sehr gelegen käme da sie das Haus nicht mehr verläßt( 90 Jahre alt ). Dieser Teil des Gartens ist mir über die Hausordnung zum alleinigen Nutzen zugeschrieben.
In meinem Antrag habe ich formuliert daß ich sämtliche Kosten die entstehen, übernehmen würde.Es wird kein Miteigentümer in irgendeiner Weise benachteiligt oder in seiner Gewohnheit eingeschränkt.
Nun das Problem.Der Verwalter las während der Versammlung einen Passus aus der Teilungserklärung vor ,der vollgendermaßen lautet.
Die Wohnungseigentümer dürfen die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile des Gebäudes nicht eigenhändig verändern.Dies gilt auch für den Außenanstrich des Gebäudes,der Fenster,Rolläden und der Abschlusstüren.Änderungen der äußeren gestalt und des Anstriches bedürfen des einstimmigen Beschlusses der Eigentümerversammlung.Greift den hier nicht die Öffnungsklausel ,die besagt das eine Mehtrheit von 3/4 der Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigntumsanteilen diese bauliche Verändrung beschließen darf.?Zumal der Miteigentümer gar keine Kosten hat.Er hat sich auf der Versammlung nicht einmal angehört was wir vorhaben sondern nach verlesen des TOP's sofort ausgerufen "Abgelehnt" .Wir haben die Mehrheit noch nicht lange und ich habe seinerzeit mit dem Miteigentümer darüber gesprochen ob er nicht eine Einheit erwerben will,damit wir ( wie früher eigentlich immer) gemeinsam an der Gestaltung und Erhalt des Gebäudes arbeiten können
Nun entsteht bei mir der Eindruck ,da wir viel in unseren Wohnungen machen,das der Miteigentümer missgünstig ist Das hat er uns schon einige Male unterschwellig zu verstehen gegeben.
Seine Ablehnung verstehe ich als Willkür und er entzieht somit einer alten Dame auch noch ein wenig Freude am Ende Ihrer Tage.
Meine Frage" Greift die Öffnungsklausel trotz Zusatz in der Teilungserklärung"?
von Moppedfritz am 30.06.2009 10:31
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Bauliche Veränderung trotz 3/4 Mehrheit abgelehnt
Kleine rechtliche Spitzfindigkeit noch hinterhergeschoben:
Ihr schreibt:
quote:
wir haben in einer WEG 3/4 tel der Stimmberechtigung und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteilen ( 788/1000).
Besagter Paragraph formuliert:
quote:
Mehrheit von drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer im Sinne des § 25 Abs. 2
und in §25 (2):
quote:
Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme.
Damit meint der Gesetzgeber pro Kopf und nicht pro Wohnung je eine Stimme.
Konkret auf Euren Fall heißt dies (4er WEG unterstellt): bei einfachen Abstimmungen habt Ihr bei vereinbarten Objekt- (nach Wohnungen) oder Wertprinzip (nach Miteigentumsanteilen) 3/4 aller Stimmen.
Bei Abstimmungen nach Kopfprinzip habt Ihr - wenn Dir/Euch drei Wohnungen gehören - genauso nur eine Stimme wie Euer Miteigentümer. Nur wenn von den drei Wohnungen einer der Oma, eine Dir und eine einem anderen (Verwandten) gehören, hättet Ihr dann auch drei Stimmen und damit 3/4 der Stimmen. Was aber an der Zustimmungserfordernis aller im beschriebene Fall nichts ändert.
von R.M. am 30.06.2009 12:53
Status: Unsterblich (1965 Beiträge)
Userwertung:
4,0
(von 45 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Bauliche Veränderung trotz 3/4 Mehrheit abgelehnt
Na na na, nicht gleich auf die ganze Welt schimpfen. Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht, dass er die Hürden bei baulichen Veränderungen entsprechend hoch gesetzt hat.
Stell Dir doch einfach vor, die Mehrheitsverhältnisse wären umgekehrt und Dein Nachbar möchte etwas umbauen, was Dir nicht gefiele ...
lg
von R.M. am 01.07.2009 08:49
Status: Unsterblich (1965 Beiträge)
Userwertung:
4,0
(von 45 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Bauliche Veränderung trotz 3/4 Mehrheit abgelehnt
Sicher ist das ärgerlich, aber solange wie ihr bauliche Veränderungen vornehmen wollt ist Einstimmigkeit erforderlich. Euch gehört vielleicht mehr, aber euch gehört eben nicht alles. Wenn ihr alles wollt, dann kauft euch ein Haus, am besten ganz ohne Nachbarn :-)
Mit dem Argument "Ich zahle das allein" habe ich auch schon meine Erfahrung gemacht... Bringt nichts, wenn andere das nicht wollen bzw. Angst haben, dass sie dann null Einfluss auf das Ergebnis haben, und darum geht es oft.
von Dinsche am 02.07.2009 19:19
Status: Unsterblich (4206 Beiträge)
Userwertung:
2,7
(von 72 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden