Bauleistung/ Gebäude-Versicherung ?

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Bauleistung/ Gebäude-Versicherung ?

Das Dach eines bereits bewohnten Hauses ist noch ungedeckt, Dachdecker wird noch nicht beauftragt.

Welche Versicherung springt bei Sturmschaden ein ?





von icecycle am 28.11.2008 08:57
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>Bauleistung/ Gebäude-Versicherung ?
Die Rohbauversicherung, wenn der Umzug noch nicht offiziell ist.
Die Wohngebäude wird erst einspringen, wenn der Haus fertig gestellt ist.

Solltet euch mal beeilen mit dem Dachdecken.


von sad am 29.11.2008 18:50
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>Bauleistung/ Gebäude-Versicherung ?
Hallo und servus,
die Meinung von sad kann ich nicht teilen, denn wenn das Haus schon bezogen ist, egal ob offiziell oder inoffiziell, dann war es in diesem Sinne bezugsfertig, auch wenn die Dachschindeln noch fehlen oder das Garagentor oder eine Aussenmarkise. Damit ist die Bauwesenversicherung "aus dem Schneider" und für Sturm- oder Hagelschäden ist eine Gebäudeversicherung mit diesem Risiko Voraussetzung.

Nebenfrage: Wann ist man offiziell umgezogen? Hat das mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde zu tun oder mit der erhaltenen neuen Telefonnummer oder was sonst? Das alles wird der Versicherung ziemlich egal sein. Wenn man eingezogen ist, ist zumindest in diesem Sinne die Bezugsfertigkeit gegeben.

Sepp aus Oberbayern


von nnahoj am 01.12.2008 10:08
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>Bauleistung/ Gebäude-Versicherung ?
Hallo Sepp,

ich sehe das Problem hier bei dem ungedeckten Dach.
Es ist richtig, dass die Rohbau ab dem Einzug erlischt und die Wohngebäude greift, nur wird bei der Wohngebäude u.a. auch nach der Dacheindeckung gefragt.

EIne Voraussetzung für die Wohngebäude-VS ist die geschlossene Außenfläche/haut des Gebäudes, die ist hier nicht gegeben.

Gruß
sad


von sad am 01.12.2008 10:29
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>Bauleistung/ Gebäude-Versicherung ?
... EIne Voraussetzung für die Wohngebäude-VS ist die geschlossene Außenfläche/haut des Gebäudes, die ist hier NICHT gegeben.

Deshalb ja die Frage:
Wer haftet / Welche Versicherung springt ein ?



von icecycle am 01.12.2008 11:15
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>Bauleistung/ Gebäude-Versicherung ?
Meiner Meinung nach höchstens die Rohbau, die wird aber keine SChäden am Hausrat abdecken.



von sad am 02.12.2008 17:12
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>Bauleistung/ Gebäude-Versicherung ?
Hallo,

die Tatsache, dass das Haus bewohnt ist bedeutet nicht gleichzeitig auch, dass es bezugsfertig im Sinne der VGB ist.

Es ziehen ja viele Leute in eine Baustelle aus den unterschiedlichsten Gründen, meistens verzögert sich der Bau und die alte Wohnung ist schon gekündigt.

Ich würde ein Gebäude ohne Dach nicht als bezugsfertig bezeichnen, selbst der untere Bereicht bewohnbar ist.

dies hier kommt dem nahe:

http://www.baulinks.de/webplugin/2008/0511.php4

Die VGB scheiden hier m.E. aus.

Gruß


von BigMikeOWL am 02.12.2008 18:13
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>Bauleistung/ Gebäude-Versicherung ?
Hallo und servus,
also diese Sache ist wirklich nicht so einfach oder aus dem Gefühl heraus zu beantworten. Ich habe mich deshalb mit dieser Frage an den Schadenssachbearbeiter einer mir nahestehenden Versicherung gewandt. Um sicher zu gehen, da dies doch kein alltäglicher Fall ist, wurde mit dem Abteilungsleiter die Angelegenheit besprochen und wie folgt geantwortet:
Wenn das Haus bezogen ist (egal ob offiziell oder inoffiziell) dann ist es für die Versicherung bezugsfertig gewesen, sonst hätte man ja nicht einziehen können.
Und daraus ergibt sich die Folge, wie ich sie in meinem Beitrag vom 1.12.08 schon beschrieben habe.
Ich gebe zu, es ist jetzt auch in einem möglichen Schadensfall nur zu hoffen, daß man dann ebenfalls noch diese Auffassung vertritt und nicht nach "Lücken" sucht.
zu sad: Der Hausrat ist wohl immer durch die Hausratversicherung abgedeckt, hat mit der Gebäudeversicherung nix zu tun und bei einem Sturmschaden am Gebäude denkt man ja zuletzt an einen Hausratschaden, obwohl dieser natürlich zwar unwahrscheinlich aber doch nicht unmöglich ist.

Sepp aus Oberbayern


von nnahoj am 04.12.2008 09:55
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>Bauleistung/ Gebäude-Versicherung ?
Leider wird die Frage im Kern noch nicht beantwortet.

Das Problem ist ja, dass
die Bauleistung- und Gebäudeversicherungen nur für bereits angebaute /vorhandene Baumaterial/-substanz zuständig sind.
Außerdem leistet die Gebäudeversicherung nur bei versichertem Objekt ohne
bewußte/hinausgeschobene Mängel.

Bauherrnhaftpflicht haftet nur gegenüber Dritten.

Also bleibt das Risiko des Sturmschadens in diesem Fall wohl bei den Eigentümern selbst ?



von icecycle am 04.12.2008 12:01
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>Bauleistung/ Gebäude-Versicherung ?
@nnahoj

>>>Wenn das Haus bezogen ist (egal ob offiziell oder inoffiziell) dann ist es für die Versicherung bezugsfertig gewesen, sonst hätte man ja nicht einziehen können.

Ohne jetzt den Begriff bezugsfertig weiter zu konkretisieren, es handelt sich hier auf alle Fälle, egal ob VGB oder VHB, bezugsfertig oder nicht, um eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung.

Ich würde ohne Deckungszusage nicht ruhig schlafen können

Gruß


von BigMikeOWL am 05.12.2008 12:52
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>Bauleistung/ Gebäude-Versicherung ?
Von Gefahrerhöhung kann nicht die Rede sein.
Denn das ist der Zustand bei den Versicherungsabschlüssen.

Dass der Fall mit Bezugsfertigkeit überhaupt nichts zu tun hat, ist richtig. Die Bezugsfertigkeit spielt hier gar keine Rolle.




von icecycle am 07.12.2008 12:51
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