Baulärm am Wochenende - welches Maß muss man dulden?

16. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.04.2017 08:34:23
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)
Baulärm am Wochenende - welches Maß muss man dulden?

Bei uns wurden über 2 Monate 2 Wohnungen saniert und jetzt wird schon wieder was mit Handwerkern gemacht, angeblich können die immer nur zum Wochenende. Ich habe dem einen schon klar gemacht, das es eigentlich nicht so erwünscht ist, das man wenn man gerne am Wochenende zumindest nicht um 7 Uhr aufstehen muss, doch etwas länger schlafen möchte.

Und ich habe auch gelesen, das es zwischen normalen Heimwerkerlärm (ich z. B. als Privatperson) und normalen Baulärm durch Handwerker doch gewisse Unterschiede gibt. Müssen wir Nachbarn das wirklich hinnehmen das von 8 - 16 Uhr gehämmert und gebohrt wird? Und ich suche noch den entsprechenden wo ich demjenigen das mal schwarz auf weiß mitteilen kann, weil er mir nicht glaubt, das er nicht machen kann was er will.

Wie schaut hier die Rechtslage aus?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
Wie schaut hier die Rechtslage aus?

Einfach mal bei der Gemeinde nachfragen, ob die irgendwelche gesetzlichen Ruhezeiten festgelegt haben.
Falls nicht, dann wird in der Regel die TA-Lärm herangezogen. Und da gilt der Lämwert "Tag" vom Montag - Samstag, von 06.00 - 22.00 Uhr. Inklusive der Lärmspitzen die bei Bauarbeiten entstehen können.

Und im Gegensatz zu den Mietern und Eigentümern sind Handwerker priviligert, denn die Handwerker müssen sich nicht an die Ruhezeiten aus der Hausordnung halten.



Zitat (von Rosenrot24):
Und ich habe auch gelesen, das es zwischen normalen Heimwerkerlärm (ich z. B. als Privatperson) und normalen Baulärm durch Handwerker doch gewisse Unterschiede gibt.

Stimmt, bei den Heimwerkern sind die Schmerzensschreie häufiger und lauter ... :devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.04.2017 08:34:23
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Also das heißt auf gut deutsch als Nachbarn müssen uns damit abfinden das man um 6 Uhr eigentlich bei uns ab 7 Uhr geregelt, das man gerne mal am Wochenende wenigstens länger schlafen möchte, uns dann mit dem Baulärm ausm Bett werfen kann? Soweit ich informiert bin, ich weiß jetzt tatsächlich nicht wie das bei uns hier in der Hauptstadt geregelt ist, da müsst ich mich mal kundig machen. Denn wenn das auf Dauer passiert, ist das für uns alle kein schöner Zustand.

Zitat von dem besagten Nachbarn, der die hier beauftragt, seine Handwerker könnten ja in der Woche nicht anders. Find ich auch etwas komisch daher gesagt. Ist jedenfalls meine Meinung dazu. Ich werde mal googeln, ob ich noch was brauchbares finde, sonst genügt ja auch ein Gang zur Polizei, die mir da in dem Fall sicher weiter helfen können. Das unsere Nerven blank liegen kann man dann verstehen. Meine eine Nachbarin befindet sich noch in der Ausbildung und braucht auch ihre Phasen zum Lernen und Ruhe natürlich. Die sind dann nicht gegeben.

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wie gross ist das Haus?
Über Handwerkern die nur am Wochenende koennen, kann man sich beim Zoll beschweren.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
Denn wenn das auf Dauer passiert, ist das für uns alle kein schöner Zustand.

Stimmt.
Was auch nicht schön ist: Vermieter die nicht renovieren.
Da kommen die Mieter dann, beschweren sich über die Mängelund mindern die Miete.



Zitat (von Rosenrot24):
sonst genügt ja auch ein Gang zur Polizei, die mir da in dem Fall sicher weiter helfen können.

Welche Erwartungen/Hoffnungen hat man denn da? Strafbare Handlungen sind derzeit nicht zu erkennen.



Zitat (von Akkarin):
Über Handwerkern die nur am Wochenende koennen, kann man sich beim Zoll beschweren.

Stimmt. Nur sollte die Erwartungahaltung da nicht zu hoch sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Über Handwerkern die nur am Wochenende koennen, kann man sich beim Zoll beschweren.

Na die freuen sich darüber, und lachen sich einen ab.
Was anderes wäre Sonntagsarbeit welche beim Gewerbeaufsichtamt angemeldet werden muss, aber auch auch für Sonntagsarbeit ist der Zoll nicht zuständig.
Zitat (von Rosenrot24):
Zitat von dem besagten Nachbarn, der die hier beauftragt, seine Handwerker könnten ja in der Woche nicht anders.

Ist heute ganz normal, der Handwerker macht das Projektgeschäft von Mo bis Fr, und am Samstag solche Frickelarbeiten.
Was manche Leute immer gerne Vergessen, Samstag ist ein ganz normaler Werktag,

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
Baulärm am Wochenende - welches Maß muss man dulden?


Zumindest am Samstag. Denn das ist, wenn auch für viele arbeitsfrei, immer noch ein Werktag.

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„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#7
 Von 
guest-12315.04.2017 08:34:23
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

danke für Eure Tipps. Ich wundere mich nur über die Vorgehensweise immer zum Wochenende. Mein Freundeskreis findet das langsam auch sehr suspekt, was bei mir da abgeht im Haus. Insgesamt 9 Parteien, unten ist eine Umzugsfirma drin und ich wohne mit meiner Nachbarin nur noch als private Personen dort. Haben langsam das Gefühl, als wenn er alles zu Gewerbewohnungen machen möchte und die letzten die hartnäckig sind,weil ich auch schon sehr lange drin wohne (über 16 Jahre) uns mit dem Baulärm rausekeln möchte. Ist nicht nur meine Meinung, sondern auch von andern und in der Nachbarschaft spricht sich das mittlerweile auch schonr um.

Mir ist klar, das Samstag für viele noch ein Werktag ist, aber meist ist die ganze Woche Ruhe und dann kommt sowas immer zum Wochenende. Am Sonntag wurde hier in der Vergangenheit auch schon mit Handwerkern gearbeitet. Vermute mal das läuft ganz klar unter dem Punkt Schwarzarbeit oder nach 17 Uhr ist für mich auch nicht meine reine normale Handwerksarbeit,. wenn das dann bis nach 21 Uhr geht....

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Wann sind die Handwerker denn eigentlich im Einsatz, nur am Samstag oder auch am Sonntag?
Seit wann und wie lange sind denn die Arbeiten noch geplant?

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Akkarin):
Über Handwerkern die nur am Wochenende koennen, kann man sich beim Zoll beschweren.

Na die freuen sich darüber, und lachen sich einen ab.
Was anderes wäre Sonntagsarbeit welche beim Gewerbeaufsichtamt angemeldet werden muss, aber auch auch für Sonntagsarbeit ist der Zoll nicht

Der Zoll ist auch nicht fuer Samstagsarbeit zuständig, sondern fuer die Kontrolle ob es Weiß- oder Schwarzarbeit ist.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
ermute mal das läuft ganz klar unter dem Punkt Schwarzarbeit oder nach 17 Uhr ist für mich auch nicht meine reine normale Handwerksarbeit,. wenn das dann bis nach 21 Uhr geht....

Die Arbeiten dürfen sogar bis 22 Uhr gehen, zudem muss es nicht mal Schwarzarbeit sein, wenn es Kumpels vom Bauherren sind.
Schwarzarbeit wäre es nur mit Bezahlung, und das beweise erst Mal.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
nicht mal Schwarzarbeit sein, wenn es Kumpels vom Bauherren sind.

selbst dann müssten der Bauherr sie bei der IG Bau angemeldet haben.
Und ich bin mir nicht sicher, ob die beiden polnischen Kumpel vom Bauherr wirklich so viel lachen, wenn die Zöllner nach dem Sozialversicherungsausweis fragen..

aber jeder wie er mag :-)

Signatur:

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Schwarzarbeit wäre es nur mit Bezahlung, und das beweise erst Mal.


Nö!
Handwerker arbeiten in der Regel selten aus Nächstenliebe. ;)
Schwarzarbeit wäre es, wenn die Entlohnung der Arbeiter am Finanzamt und der Sozialkasse vorbei geschehen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
selbst dann müssten der Bauherr sie bei der IG Bau angemeldet haben.

Nö eine Gewerkschaft ist doch nicht vorgeschrieben, nur eben bei Bauarbeiten (wie z.B. meine Garage) meldet man Anzahl XY an Helfer an die Berufsgeossenschaft, die wollen nur die Anzahl nicht die Namen.
Und beim Innenausbau, so wie hier wohl, will die BG nichts wissen, zahlen würden die eh nicht, wenn sich ein Kumpel beim Fließen abklopfen auf den Finger haut.
Zitat (von spatenklopper):
Nö!
Handwerker arbeiten in der Regel selten aus Nächstenliebe.
Schwarzarbeit wäre es, wenn die Entlohnung der Arbeiter am Finanzamt und der Sozialkasse vorbei geschehen würde.

Handwerker untereinander haben in der Regel ein Netzwerk mit anderen Gewerken, das sind dann Gefälligkeitsarbeiten :) , daher findet man gerade unter den Handwerkern viele Eigenheimbesitzer.

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#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wär das nicht ein klassischer Fall für Mietminderung? Meines Wissens kann man die Miete bei Baulärm sogar dann mindern, wenn der Vermieter gar nichts dazu kann und aber die Straße vorm Haus von der Stadt aufgerissen wird o.ä

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#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Wär das nicht ein klassischer Fall für Mietminderung? Meines Wissens kann man die Miete bei Baulärm sogar dann mindern, wenn der Vermieter gar nichts dazu kann und aber die Straße vorm Haus von der Stadt aufgerissen wird o.ä


Klar, wenn es sich nicht um Moderisierungsmaßnahmen handelt.

1.
Nur würde eine Mietminderung der TE nicht viel helfen. Sie ist einer letzten verbleibenden Mieterinnen in einem Objekt von mehreren in Hannover, das wie die Nachbarhäuser in Messezimmer umgewandelt wird. Außerdem wird die Miete vom Amt bezahlt, kommt ihr somit nicht zugute. Bei einer Mietminderung hätte sie bald einen Mietrückstand und würde vermutlich in Folge gekündigt. Deshalb wäre der Rat zur Mietminderung hier kontraproduktiv.

2.
Sie ist als Hartz IV Empfängerin anwaltlich beraten. Wenn eine Mietminderung möglich wäre, hätte der Anwalt die schon durchgesetzt.

3.
In vorangegangenen Threads (http://www.123recht.net/Um-wieviel-Prozent-darf-ich-meine-Miete-bei-Dauerbaulaerm-kuerzen-__f512604.html) hat sie die Dauerlärmbelastung schon angemahnt, weil sie ein Buch schreibt und sich nicht konzentrieren kann bzw. mit Kopfhörern außer der Musik nichts hört.
Jetzt wird nur noch am WE gebaut, das ist auch nicht ok.
Ob sie erfolgreich einen Baustopp für Mo-Fr durch gesetzt hat, die Bauarbeiten ruhen, weil die Messezimmer nur unter der Woche vermietet werden oder die Handwerker sonst andere Arbeiten durchführen und nur am WE Zeit haben, ist noch offen.

Mein Rat: Ausziehen. Mit dem "Nachbarn", der die anderen Wohnungen umbaut und vermietet, verhandeln, vielleicht versüßt der einem den Umzug.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

@Ver: ah, ok.

Ich neige nicht dazu, alle vorherigen Beiträge eines TE zu lesen, daher wusste ich das alles nicht.

Zitat:
Außerdem wird die Miete vom Amt bezahlt, kommt ihr somit nicht zugute.


Ja, und? Ich minder doch nicht die Miete, um mehr Geld in der Tasche zu haben, sondern weil die Miete aufgrund der Umstände unangemessen hoch ist. Das kann ja wohl kein Argument sein: Ich beziehe Hartz IV, daher lass ich das mit der (gerechtfertigten) Mietminderung, da ich persönlich davon eh keinen finanziellen Nutzen habe. Das ist doch genauso dämlich wie die Leute, die wie behindert heizen und am besten noch den ganzen Tag die Fenster auf Kipp haben, weil: das Jobcenter zahlt doch die Heizkosten, warum soll ich da sparen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Meines Wissens kann man die Miete bei Baulärm

Man sollte auch die Definition der TA Lärm unter Baulärm verstehen, im Anhang der TA Lärm sind 57 Maschinen genannt, welche Baulärm definieren. Und die dort genannten Maschinen eignen sich nicht um eine Heizungssanierung (das ist aus anderen Tread zu lesen) durch zu führen, mit dem Werkzeug wäre die Hütte schon lange in der Zet abgerissen.
Zitat (von Ver):
Sie ist als Hartz IV Empfängerin anwaltlich beraten. Wenn eine Mietminderung möglich wäre, hätte der Anwalt die schon durchgesetzt.

Richtig, vor Monaten wurde doch schon der Anwalt eingeschalten, der hat wohl nichts erreicht.


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#18
 Von 
fb496954-39
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

Wir haben vor der Haustür seid vielen Monaten eine Baustelle.wir wohnen am Industriegebiet.Das Gerüst wird heute abgebaut.Es ist Samstag und Sie sind seid 6 Uhr am krach machen auch jetzt noch bissel und es ist jetzt 22:18.Wie lange duerfen die dort heute noch arbeiten und was kann ich dagegen tun,wenn das noch eine Zeit heute dauert.Es ist laut und sie schreien sich an.lg

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

1. es ist ungünstig sich an uralte Beiträge anzuhängen. Die Antwortrate ist mehr als übersichtlich wie man sieht.

2. in echten Industriegebieten darf rund um die Uhr 70 dB(A) Lärm gemacht werden. Das entspricht in etwa einem Staubsauger in 1 m Entfernung oder einem Rasenmäher

3. Hat man schon mal im einigermaßen zuverlässigem Gerät gemessen, welcher Lärm tatsächlich entsteht, ob der Grenzwert tatsächlich überschritten wird?



Zitat (von fb496954-39):
Wie lange duerfen die dort heute noch arbeiten

So lange wie deren Schicht laut Arbeitzzeitgesetz dauert. Wobei dann das nächste Rudel Arbeiter nahtlos weitermachen kann.
Also bei Bedarf 24h / 7 Tage die Woche


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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