Bauhöhe überschritten, wie würdet Ihr entscheiden?

15. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
jancux
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Bauhöhe überschritten, wie würdet Ihr entscheiden?

Hallo liebe Forumsteilnehmer, ich wende mich an euch,
da ich einen neutralen Rat benötige.

Wir haben ein Problem mit unseren Nachbarn, da wir jetzt eine Entscheidung treffen müssen, fällt es uns sehr schwer objektiv zu bleiben.
Wir haben uns 2008 in Niedersachsen ein Haus mit Südgrundstück gekauft.

Nach ca 3 Wochen fing der Nachbar an zu streiten, es ging um belanglose Kleinigkeiten. Heute ist zwischen uns ein echter Krieg ausgebrochen, da der Nachbar uns nicht mag. Die Gründe hierfür sind uns bis heute unbekannt, wir sind ein bodenständiges Ehepaar.
Fakt ist, dass wir uns mit unseren Nachbarn nicht mehr vertragen werden, da dieser den Bogen überspannt hat.

Nun zu dem Problem.

Wir waren auf dem Bauamt, da wir eine neue Garage bauen möchten, zu diesen Termin hatten wir Bilder von unsrem Grundstück mitgenommen.
Wir haben an unser Grundstück noch keine Grenze bebaut, deshalb wollten wir an der Grenze zu unseren Nachbarn eine Garage bauen.


Beim Bauamt kam dann einiges über unseren Nachbarn ans Tageslicht.
Unser Nachbar hat direkt an der Grundstücksgrenze eine Garage gebaut, diese hat eine Höhe von 3,64 Meter und eine Länge von 6 Meter. Vor der Garage steht ein Carport und hinter der Garage eine Große Laube. Alles wurde dirket an unsere Grundstücksgrenze gebaut.Die 9 Meter Länge wurden bei weiten überschritten, die Länge beträgt 17 Meter.

Der Herr beim Bauamt war sehr nett und klärte uns über unsere Rechte auf.

Um es hier kurz zu halten, der Nachbar hat alles ohne Baugenehmigung gebaut und müsste alles zurückbauen!
Das Bauamt sagte uns, dass Sie nur tätig werden, wenn Sie eine schriftliche Anzeige bekommen. Sogar die Garage müsste von 3,64 Meter auf 3 Meter zurückgebaut werden.

Meine Frau und ich denken schon seit ein paar Tagen nach, ob wir bei der Bauaufsicht Anzeige stellen sollten.

Das Verhältnis zu unseren Nachbarn ist alles andere als schön, es wird auch in diesem Leben nicht vorkommen das wir uns vertragen werden.
Es geht hier einfach um unser Grundstück, da wir trotz südlicher Lage verschattungen haben. Eine Baulast/Anbaubaulast kommt für uns nicht in frage.

Wie würdet Ihr entscheiden, würdet Ihr den Nachbarn melden, oder würdet Ihr es hinnehmen?
Bitte bedenkt, dass wir täglich auf seine Garage und anderen Bauwerke schauen, wenn wir im Garten sitzen.
Wir sind uns auch im klaren, dass es noch mehr Streit geben wird, wenn wir unseren Nachbarn anzeigen.

Liebe Grüße aus Niedersachsen





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34 Antworten
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#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Egal, ich würde den Zustand dokumentieren und Anzeige erstatten. Das Verhältnis wird ohnehin nicht mehr besser. Es is auch nicht absehbar, daß Frieden eintreten wird.

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-- Editiert am 15.02.2010 16:10

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jancux
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ertsmal herzlichen Dank für deine Antwort;-)

Das ist die Frage die wir uns stellen, Anzeige Ja oder Nein?

Wenn wir Anzeige erstatten, dann muss er alles zurückbauen, am Härtesten wird Ihm die Garage treffen, da sie 64cm zu hoch ist.

Ich mache mir halt Gedanken, da auf diesen Nachbarn sehr hohe Kosten zukommen. Es liegt wohl auch daran, dass er Kinder hat und mein herz zuweichn ist.
Ich möchte halt auch nicht als Erbsenzähler dastehen und frage mich ob die Verhälnismässigkeit stimmt? Wir haben auch Angst um unsere Hunde, da einer im letzen Jahr mit Rattengift vergiftet wurde.

Der nette Herr vom Amt sagt, wenn ich den Stein ins Rollen bringe, dann gibt es kein zurück mehr.

Ich habe den Eindruck, dass wir uns immer mehr zur einer Ellenbogen-Gesellschaft entwickeln.

Es wäre sehr schön, wenn auch andere Leser eine Antwort geben könnten.
Wie würdet Ihr entscheiden?

Liebe Grüe aus Niedersachsen

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#3
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Bei mir war es ähnlich, es ging allerdings "nur" um eine Hecke, die viel zu hoch gewachsen war.
Jedem ist bewusst wie er bauen darf, oder wie er seine Bäume/Hecken zu pflanzen hat.
Bei mir war es so, dass ich meinen Nachbarn zunächst persönlich gebeten habe die Hecke zu kürzen. Keine Reaktion, und ich hatte den Endruck er will es aussitzen.
Erts nach schriftlicher Androhung wurde gekürzt. Das NAchbarschaftliche Verhältniss war dahin. War vorher aber auch nicht das Beste.
Ich bin froh das ich das gemacht haben.

Denke, der Nachbar hatte auch kein Respekt gegenüber euch, als er die Garage baute. Gesetze waren ihm egal. Euer Verhältniss ist sowieso dahin, warum dann noch Rücksicht nehmen.
Ich würde ihn anzeigen, und alles zurückbauen lassen. Der liebe Nachbar hat dies selbst zu verschulden, und nicht ihr!
Hat er halt Pech gehabt....
Und....glaubt mir....ihr werdet euch besser fühlen ;-))

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jancux
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Frau und ich sind auch zu der Überzeugung gekommen, dass wir beim Amt den Bau anzeigen.
Was ich halt nicht verstehe, dass das Bauamt nicht selbst reagiert?
Es besitzt doch Kenntnis vom Bau und wird nur tätig, wenn es eine schriftliche Anzeige erhält.

Was kann pasieren wenn der Nachbar die Garage nicht zurückbauen will?


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Was ich halt nicht verstehe, dass das Bauamt nicht selbst reagiert?

Gewisse Sachen werden halt nicht automatisch verfolgt (selbst wenn das Amt davon weis), sondern nur auf Antrag. Ist so in Gesetzen und Verordnungen geregelt.

Hier ist es zum Beispiel so, das die Nachbarn sich ja auch zivilrechtlich geeinigt haben könnten oder noch einigen werden. Dies hat Vorrang vor dem amtlichen Einschreiten.

Kommt die Anzeige, kann das Amt tätig werden.



quote:
Was kann pasieren wenn der Nachbar die Garage nicht zurückbauen will?

Denn wird er 'amtlich motiviert' (Bußgelder, Abriss/Rückbauverfügung) bis hin zur Vornahme des Rückbaus durch das Amt.


Ich finde es nicht schlecht, dem Nachbarn mal die Grenzen aufzuzeigen.
Vorher sollte man jedoch sicherstellen (=überprüfen), das man sich selbst an alle Regeln und Gesetze gehalten hat.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
Vorher sollte man jedoch sicherstellen (=überprüfen), das man sich selbst an alle Regeln und Gesetze gehalten hat.

Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt ist anzuraten. Das ist auch nicht so teuer wie viele denken.

quote:
Meine Frau und ich sind auch zu der Überzeugung gekommen, dass wir beim Amt den Bau anzeigen.

Glückwunsch, ist die richtige Entscheidung!
Ich wünsche euch viel Erfolg.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.02.2010 16:20:07
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jancux
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Auf unseren Grundstück ist alles okay. Wir haben an keiner Grundstücksgrenze gebaut, noch stehen Gebäude auf dem Grundstück, die nicht genehmigt wurden.

Bevor wir den Nachbarn anzeigen, wollen wir Ihn persönlich anschreiben, um Ihm die
Chance zu geben, dass er sich äußern kann.
Ich glaube kaum das es etwas bringt, aber einen Versuch ist es wert.

Es wird hier ziemlich deutlich, dass jeder den Nachbarn anzeigen würde, ich werde es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch tun.

Muss ich diesen Nachbarn zwecks Rückbauung zutritt zu meinem Grundstück gewähren?

Der Nette Herr von der Bauaufsicht sagte zu mir, dass er nicht verstehe, dass der Nachbar sich so aufspielt, da ich doch alle Karten in der Hand habe.

Ich glaube, dass es dem Nachbarn eine Lehre sein wird, da er nach Lust und Laune gebaut hat, ohne Rücksicht auf andere Menschen zunehmen.

Beste Grüße aus Niedersachsen

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12316.02.2010 16:20:07
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jancux
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

@H.G
Das wusste ich nicht, dass es sich bei den Usern um einen und den gleichen Schreiber handelt.
Fakt ist aber, dass bis Dato jeder User zu einer Anzeige neigt.

Nun habe ich noch einen ganz wichtigen Punkt vergessen.
Auf diesem Garagen Dach steht noch eine 2 Meter hohe und 2,50 Meter breite Solaranlage. In der Aufregung habe ich dieses glatt vergessen zu erwähen, auch auf dem Bauamt ist es mir entgangen, darüber zu sprechen.

ich habe gerade über Google gelesen, dass dieses eine Grauzone ist, dessen Regelung nicht defeniert ist.
Jetzt steht ja die 3,64 Meter hohe Garage direkt auf der Grundstücksgrenze, auf dessen Dach kommt nochmals die 2 Meter hohe Solaranlage.

Darf die Solaranlage auf diesem Dach an der Grenze stehen?
Ferner möchte ich noch hinzufügen, dass der Nachbar die Garage auch nicht als Garage nutzt. Die Garage dient hauptsächlich als sein Eingangsbereich.
Das soll heissen, dass er sein Haus nur über seine Garage betritt, jedoch nie über seine Haustür.
Ich habe es noch nie gesehen, dass der Nachbar sein Haus durch seine Haustür betritt. Ich habe das Gefühl, dass der Nachbar seine Garage gar nicht als Garage nutzt. Sein PKW steht auch nie in der Garage. Mir soll sein Verhalten egal sein, doch sollte so ein Bau zwecksmäßig sein.

Liebe Grüße aus Niedersachsen

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#11
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Auge um Auge, Zahn um Zahn?

Jancux,

die beschriebene Lage müsste doch eigentlich eine Chance auf eine künftig friedlichere Nachbarschaft darstellen. Denn IHR habt einen Trumpf.

Ich würde wahrscheinlich EIN Mal versuchen, ein vernünftiges Gespräch mit dem Nachbarn zu führen. Ich meine damit nicht spoantan am Gartenzaun, sondern schon mit vorher vereinbartem Termin und bekanntem Thema an einem fremden Ort.

Den Nachbarn "anschreiben, damit er sich äußern kann" und ihn danach anzeigen, halte ich für eine weniger gute Möglichkeit. Das ist so wie eine Anhörung von einer Behörde, bevor sie die vorbereitete Verfügung sowieso erlässt.

Vielleicht wäre auch ein moderiertes Gespräch sinnvoll, zum Beispiel beim zuständigen Schiedsmann. Das kostet nur eine ganz kleine Gebühr.

Eine Lösung könnte dabei sein: Verzicht auf die formelle Anzeige gegen respektierliches nachbarschaftliches Verhalten.

Leben und leben lassen: Vielleicht die künftige Devise der heutigen Kriegsteilnehmer?

In die Offensive kannst du immer noch gehen, wenn alles nicht in Frieden fruchtet.

MfG
Wohni

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#12
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Was soll denn bei so einem Gespräch herauskommen? Offensichtlich ist der TE ja nicht bereit, eine zivilrechtliche Vereinbarung zu treffen, um am Ende dann mit den ungenehmigten Gebäuden zu leben.
Ich halte eine Anzeige ebenfalls für sinnvoll. Sicherlich sollte das Zusammenleben auf gegenseitiger Rücksichtnahme beruhen. Aber dies kann ja nicht so aussehen, daß sich einer auf der Rücksicht der anderen ausruht. Wenn der Nachbar VORHER gefragt hätte, dann hätte man nach Kompromissen suchen können. Aber das "Friß oder Stirb"-Verhalten, zumal wenn es negative Beeinträchtigungen für den Betroffenen mit sich bringt - sollte man nicht hinnehmen. Es ist sein Problem, nicht Ihres, wenn er mit seiner Methode am Ende auf die Nase fällt.
Zutritt zum eigenen Grundstück muß notfalls gewährt werden, der Nachbar ist dann aber selbstverständlich schadenersatzpflichtig und muß den Originalzustand am Ende wieder herstellen.


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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12316.02.2010 16:20:07
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
jancux
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Garage stand schon vor dem Kauf 2008 an ihrem jetzigen Standort.
Laut Bauamt ist dieses aber egal, da wir die neunen Eigentümer sind und es keine Genehmigung gibt. Der Voreigentümer hatte genauso wenig Ahnung wie ich. Wenn man zuvor zur Miete gewohnt hatte, dann interessiert man sich nicht für solche Dinge.
Ich habe den Nachbarn aber 2008 angesprochen und Ihn nach seinen Gebäuden gefragt. Die Antwort war nicht sehr hilfreich, da das Verhältnis nicht das Beste ist.

Ich halte ein Anschreiben für sinnvoll, da ein Ansprechen nichts bringen würde.
Das Verhältnis ist nicht das Beste und ich befürchte das es zu Handgreifflichkeiten kommen könnte.
Das Schreiben habe ich sehr diplomatisch aufgesetzt, ich glaube nicht, dass ich Ihn damit auf dem Schlips trette.

Wir müssen bei der ganzen Angelegenheit auch an unser Grundstück denken, Ich könnte mir vorstellen, dass man sich verträgt, dadurch ist Porblem nicht aus der Welt.
Das Grundstück ist auf der Südseite zu 60% verschattet, meine neue Terasse wird im Schatten liegen. Von der Wertminderung ganz zu schweigen.

Es kam vor Monaten auch schon zu einem Angebot vom Nachbarn, leider war dieses nicht zufriedenstellend. Der Nachbar wollte das ich mein Grundstück mit einer Baulast belaste.
Jetzt darf ich noch überall bauen, bei einer Baulast nicht mehr.

Um das mal zu verdeutlichen, der Nachbar verhält sich so, wenn Du mir keine Baulast oder Genehmigung erteilst, dann hast Du keinen Frieden.

Laut Bauamt bin ich im Recht und der Nachbar ist zum Rückbau verpflichtet.
Der nette Herr vom Amt sagte selbst, dass er nie die Zustimmung geben würde, wenn das sein Grundstück sein würde.
Bei einer Baulast würde ich meine Möglichkeiten stark einschränken, da wir selbst an dieser Grenze bauen möchten.

Es gibt da auch noch die Anbaubaulast, da müsste ich aber nach anderen Bestimmungen bauen.
Wie Ihr seht ist diese Angelegenheit ziemlich verfahren, eine gütliche Einigung ist nicht in sicht.

Man sollte auch nicht vergessen, dass dieser Nachbar alles schwarz gebaut hat, der hat kopflos sein Grundstück zugebaut. Das kann ich beim besten Willen nicht fördern. Wenn ich mich breitschlagen lasse, dann ist der Nachbar der Gewinner, ich weiß nicht...

Meine Frau und ich haben diesen Nachbarn nichts getan, ich würde behaupten, dass wir Nachbarn sind, die sich jeder wünscht.
Ich kann nichts dafür, dass der Nachbar illegal baut, am Ende werden trotzdem
alle mit den Fingern auf mich zeigen und sagen "guck mal,dass ist der Typ der unseren lieben Nachbarn angeschwärzt hat"

Damit muss ich leben.
Bis jetzt reagiert die Mehrheit im Forum mit einer Anzeige. Ich lasse mich zwar nicht vom Forum beeinflussen, doch machen mich die Aussagen nachdenklich.

Liebe Grüße aus Niedersachsen

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12316.02.2010 16:20:07
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Muss ich diesen Nachbarn zwecks Rückbauung zutritt zu meinem Grundstück gewähren?

Ja, dies nennt sich im Volksmund 'Hammerschlag und Leiterrecht'. Zu notwendigen Arbeiten ist der Zutritt zum Grundstück zu gewähren, eventuell enstehende Schäden sind zu erstatten.


Eine Baulast würde ich nur zu einem angemessenen Preis eintragen lassen, schlieslich geht damit eine nicht unerhebliche Wertminderung einher.
Die Einstellung des Nachbarn 'Baulast gegen Frieden' ist inakzeptabel.

Ein diplomatisches Schreiben an den Nachbarn könnte eventuell den Frieden wieder herstellen.
Man sollte halt klar formulieren was für ein Verhalten man von ihm erwartet.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Eine Baulast würde ich auf keinen Fall eintragen lassen. Die bekommt ihr nie mehr ausgetragen. Ebenfalls einen Wertminderung bei Verkauf.

Ich selbst z.B. respektiere die Nachbarn, und halte mich an die Gesetze, im gleichen Zug verlange ich aber auch die Einhaltung mir gegenüber.
Wenn dann irgendwelche Nachbarn Probleme haben, kann ich es auch nicht ändern. Es gibt leider Menschen bei denen kein "gutes" Wort mehr zählt. "Nachbarschaft" wie es sie früher einmal gab, ist äußerst selten zu finden.

Geradeaus und Linie zeigen, ist der Beste Weg.

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#19
 Von 
jancux
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

@Harry_van_Sell

Das er mein Grundstück zwecks Rückbauung betreten muss ist mir klar, ich werde mich da auch friedlich verhalten und Zutritt gewähren.
Zitat: Eine Baulast würde ich nur zu einem angemessenen Preis eintragen lassen, schlieslich geht damit eine nicht unerhebliche Wertminderung einher.

Wie stellst Du Dir das vor? Soll ich dem Nachbar sagen, dass ich Summe X für eine Baulast haben möchte? Wenn ich das Grundstück nicht brauchen würde, dann würde dieses eine Interessante Regelung sein. Leider kann man mit Geld die Verschattungen und den Anblick nicht aufheben.
Das Carport und das andere Gebäude werden zurückgebaut, der Rückbau der Garage ist enorm aufwendig, vielleicht kann man dort eine Einigung finden.

@tricylcePilot
Dieser Nachbar ist in der Nachbarschaft sehr beliebt. Das ist eine Cliquen-Gemeinschaft, wenn der eine Nachbar einen Pups von sich lässt,dann klingelt 2 Häuser weiter das Telefon und der andere Nachbar steht auch im Garten. Diese Leute kennen sich schon seit Generationen.

Wir wollen nur unseren Frieden und unsere Rechte durchsetzen, wir haben ebenfalls ein Anrecht auf Garten und Natur.

Leider hat dieser Nachbar keine Rücksicht genommen und gebaut wie es Ihm passt. Die Nachbarn halten hier fest zusammen, es sind noch andere die Illegale Bauten haben, dieses interessiert mich nicht. Unser Grund und Boden ist wichtig.

Sogar das Bauamt war erstaunt, als diese sich die Luftaufnahmen auf dem Bildschirm ansahen. Wenn ich jetzt ein gemeiner Mensch wäre, dann hat dieser Nachbar sehr schlechte Karten.

Liebe Grüße aus Niedersachsen


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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
jancux
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo noch mal an Alle, die Sache nimmt neuen Formen an.

Ich hatte heute Besuch vom Ureigentümer unseres Hauses. Dieser hat 2003 das Haus verkauft.
Der Ureigentümer teilte mir mit, dass er dem Nachbarn damals eine schriftliche Einverständnisserklärung erteilt habe.
Der Ureigentümer erklärte mir, dass er damals vom Nachbarn angesprochen wurde und diese sich schließlich geeinigt hätten.

Nun bin ich verunsichert, da wir von dem Vertrag keine Kenntnis haben.
Im Baulastenverzeichnis sind ebenfalls keine Einträge.
Ist das so rechtens?

Man hätte uns beim Kauf von der Regelung informieren müssen, dass alles ist nicht geschehen.

Das stinkt doch zum Himmel, plötzlich tauchen Verträge auf, die wir nicht kennen.



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Das öffentliche Baurecht wird aber bestimmt nicht ausgehebelt durch eine private Einverständniserklärung.

MfG
Wohni

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12317.02.2010 14:55:48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Nur was im Grundbuch steht ist für Sie verbindlich.

Die Regelung die der "Ureigentümer" und der Nachbar getroffen haben gelten nur zwischen diesen Parteien.

Ansonsten könnte der Nachbar ja noch 100 weitere "verbindliche" Vereinbarungen mit dem "Ureigentümer aus dem Hut zaubern.


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12318.02.2010 09:01:21
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12318.02.2010 09:01:21
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
(3) Ausnahmsweise kann eine größere als die in Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 vorgeschriebene Höhe zugelassen werden, wenn der Nachbar zugestimmt hat, das Gelände hängig ist oder Gründe des § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 vorliegen.

Der jenige der nun Nachbar ist hat ja nicht zugestimmt.
Die Zustimung des anderen ist in dem Moment erloschen als er nicht mehr Nachbar war.



Finde ich schon komisch das nun der Ureigentümer mit passendem Vertrag zum passenden Zeitpunkt wie ein Kanninchen aus dem Hut springt
Man könnte auch den Ureigentümer mal ansprechen, er möge doch mal eine Kopie des Vertrages überlassen. Wegen der Berechnung von Schadensersatz wegen der arglistigen Täuschung ...





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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12318.02.2010 09:01:21
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ Groenlaender,

"(3) Ausnahmsweise kann eine größere als die in Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 vorgeschriebene Höhe zugelassen werden, wenn der Nachbar zugestimmt hat, das Gelände hängig ist oder Gründe des § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 vorliegen."

Wurde denn eine größere Höhe vom Bauamt zugelassen?



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