Guten Tag, wir sind seit dem 01.04.2017 Mieter eines Kleingarten. Nun möchten wir die Ostertage nutzen um eine Terrasse, einen Gehweg und eine Rasenkante anzulegen.
Im Internet habe ich jetzt viel recherchiert bin mir jedoch sehr unsicher ob wir dafür eine Baugenehmigung
brauchen. Die Terasse soll ca.16qm2 groß, ebenerdig und nicht überdacht sein.
Leider finde ich auch in den Gestzestexten dazu keine klare Antwort.
Vielleicht könnt ihr ja helfen. Vielen dank schonmal ab euch.
Viele Grüße
Jenny
Baugenehmigungfpflichtige Änderungen Terasse
11. April 2017
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Frage vom 11. April 2017 | 12:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Baugenehmigungfpflichtige Änderungen Terasse
Verbaut?
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#1
Antwort vom 11. April 2017 | 16:16
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4211x hilfreich)
Was steht dazu in der Gartensatzung?
Welches Bundesland?
Was steht dazu in der Satzung Deiner Gemeinde?
Am einfachsten ist es beim Bauamt nachzufragen, ob für das Vorhaben eine Baugenehmigung benötigt wird.
Telefonisch geht zwar schnell, man sollte sowas aber besser schriftlich machen, damit man im Falle eines Falles was in der Hand hat.
#2
Antwort vom 11. April 2017 | 16:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wir wohnen in NRW. Ich finde mich da ihrgendwie nicht wirklich zurecht. Der Garten wird von privat vermietet.
Dem Bauamt habe ich eine Mail geschrieben und warte nun.
Danke.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. April 2017 | 18:05
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2377x hilfreich)
ZitatDer Garten wird von privat vermietet. :
Als erstes muss der Vermieter sein Einverständnis geben.
#4
Antwort vom 11. April 2017 | 18:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Einverständnis haben sie schon. Generell haben sie aber auch gesagt das wir tun uns lassen können was wir wollen, solange wir kein Hanf anpflanzen
Und jetzt?
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