Baugenehmigung in Splittersiedlung hoffnungslos

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)
Baugenehmigung in Splittersiedlung hoffnungslos

Es geht um ein Haus, alt und klein. Es steht in einer sogenannten Splittersiedlung im Aussenbereich. Ist es relativ hoffnungslos, hier einen Bauantrag für ein größeres Haus zu bekommen? Erhandelt sich auch noch um das letzte Grundstück einer Sackgasse. Wie sind da Erfahrungswerte?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Was gibt der Bebauunsgplan vor?

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#2
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Aussenbereich/ Splittersiedlung Paragraph 35

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):
Wie sind da Erfahrungswerte?

Abhängig von den Vorhaben der Gemeinde bezüglich diese Gebietes, manchmal auch vom Ermessen des Sachbearbeiters.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

In dem Fall dürfte es vom Wohlwollen der Gemeinde abhängen; evtl. kann man sich auf §35 (2) berufen.
Gibt es seitens der Gemeinde irgendwelche Aussagen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja da es das letzte Haus der Straße ist währe es wohl eine unzulässige Erweiterung einer Splittersiedlung ( weiß jetzt nicht, welcher Paragraf das war)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Nicht notwendigerweise, wenn damit argumentiert wird, dass weiterhin die gleiche Personenanzahl / eine größer gewordene Familie dort leben soll.

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