>Baugenehmigung für Gartenhaus in Niedersachsen
Nach Anhang 1 zur NBauO dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden:
Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m3 - im Außenbereich nicht mehr als 20 m3 - Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen.Sollte das Gartenhaus größer als 40 m³ sein, könnte es immer noch nach
nach § 69a NBauO genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig sein. Bitte selbst nachlesen und entscheiden, ob es angesichts der gestellten Anforderungen überhaupt Sinn macht, ein Anzeigeverfahren durchzuführen oder gleich eine Baugenehmigung zu beantragen.
Die NBauO gilt für Stadt und Landkreis Osnabrück gleichermaßen.
WICHTIG:Dass das Vorhaben keiner Genehmigung bedarf, bedeutet nicht automatisch, dass man das Gartenhaus überall auf dem Grundstück errichten darf. Insofern unbedingt bei der Bauortgemeinde erfragen, ob hier ein Bebauungsplan existiert, der die Standortwahl ggf. einschränkt, oder etwa Abstandsgebote zu beachten sind.
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von Kissenschlacht am 17.02.2010 09:32
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