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Bauer bekommt für traumatisierte Kühe keinen Schadenersatz

AFP VOM 1.6.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 3863 Aufrufe
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Kühe

Seit Feuerwerk gaben Tiere angeblich kaum noch Milch

Für seine von einem Feuerwerk angeblich "traumatisierten" Kühe bekommt ein Landwirt aus dem Raum Oldenburg keinen Schadenersatz. Eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts habe das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt, erklärte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Wegen der psychischen Beeinträchtigung seiner Tiere hatte der Bauer von einem Feuerwerksveranstalter vor Gericht Schadenersatz in Höhe von 26.000 Euro verlangt. Seit der Knallerei zur Feier einer Goldenen Hochzeit etwa 500 Meter neben der Weide im September 2004 seien seine Kühe kaum noch zu melken gewesen und hätten mit ihrem Trauma auch später zugekaufte Tiere angesteckt. Somit müsse die gesamte Herde erneuert werden, hatte der Landwirt argumentiert.

Das Landgericht hatte die Klage bereits in der ersten Instanz mit der Begründung abgewiesen, dass der angebliche psychische Schaden der Kühe dem Beklagten und dem von ihm veranstalteten Feuerwerk nicht mehr zuzurechnen sei. Zwar treffe ihn beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern die so genannte Verkehrssicherungspflicht. Dabei habe er aber nicht einkalkulieren müssen, dass Kühe noch Monate und Jahre nach einem in ihrer Nähe abgebrannten Feuerwerk aufgrund ihres panischen Verhaltens nicht mehr zu handhaben sein könnten.

Nach der Sprengstoffverordnung sollten Dritte zwar vor den Gefahren geschützt werden, die typischerweise bei der Verbrennung explosionsgefährlicher Stoffe entstünden. Davon könne bei den hier behaupteten psychischen Dauerschäden der Kühe aber nicht die Rede sein, urteilten die Richter. Dies gelte erst recht für diejenigen Kühe, die das Feuerwerk nicht miterlebt hätten, sondern erst von den traumatisierten Kühen "angesteckt" worden seien, erklärte die Sprecherin des Landgerichts. Dieses Urteil habe das Oberlandesgericht bestätigt.

1. Juni 2007 - 17.05 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007


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