Bauen auf Gartenland in Brandenburg

27. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Alaina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauen auf Gartenland in Brandenburg

Hallo,

Wir möchten gern ein Haus bauen. Der Vater meines Mannes hat dazu ein passendes Grundstück: super Größe, direkt an seines grenzend. Er würde es meinem Mann schenken, hätte den Enkel und uns gern in der Nähe ;) Für uns wäre das ganze ideal. Der einzige Haken: im Bebauungsplan der Gemeinde ist es als Gartenland ausgewiesen. 1500qm Gartenland. 1995 wollte mein Schwiegervater darauf bauen, durfte allerdings nicht und erweiterte deshalb nur sein Elternhaus auf dem Grundstück nebenan. Der Ortsteil war zuvor mehrheitlich Erholung mit Gärten, nun werden allerdings an allen Ecken Neubauten gebaut. Auch keine 100m von "unserem" Grundstück entfernt... wie stehen die Chancen für uns nun wohl dass wir doch noch auf besagtem Gartengrundstück bauen dürfen, es also in ein Baugrundstück umwandeln können? Es sind bereits zwei getrennte Grundstücke, Bundesland ist Brandenburg.
Vielen Dank für die Antworten.

-- Editier von Alaina am 27.08.2017 19:55

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Alaina):
wie stehen die Chancen für uns nun wohl dass wir doch noch auf besagtem Gartengrundstück bauen dürfen, es also in ein Baugrundstück umwandeln können?




Sinnigerweise sollte man das das zuständige Amt fragen.
Kann ja durchaus sein, das man da aufgrund der neueren Entwicklung dem Ansinnen der Unwandlung positiv gegenüber steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Alaina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort! Das haben wir auch auf jeden Fall vor, ich wollte nur mal einige Einschätzungen der Experten aus dem Forum, damit wir nicht nachher aus allen Wolken fallen falls die Ablehnung kommt ;) einige haben sicherlich Erfahrungen mit ähnlichen Situationen gemacht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39879x hilfreich)

Wie gesagt, wenn der Bedarf an Neubauten seitens der Gemeinde da ist, sind die durchaus nicht abgeneigt.
Wie eure Geinemde das sieht, wird hier keiner wissen. Kann auch sein das die nur bestimmte Gebiete mit Neubauten bestücken wollen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Hat man denn schon mal nachgesehen ob die Stadt/Gemeinde den sog. "Flächennutzungsplan" ggf. online bereit stellt u. was dieser ggf. aussagt?

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#5
 Von 
Alaina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die rot/weiß-schraffierte Fläche neben dem Grundstück ist als geplante Wohnbaufläche eingetragen. Da wird man daher in Zukunft irgendwann bauen dürfen.

Die grüne Fläche ist dagegen als Waldgebiet im FNP eingetragen. Wenn man dort bauen will, dann ist eine Änderung des FNP und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Um so etwas zu erreichen muss man an den Gemeinderat, d.h. die örtlich zuständigen Politiker herantreten. Welche Chancen für so eine Änderung bestehen, kann man aus dem Forum heraus nicht beurteilen.

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Alaina):
Der einzige Haken: im Bebauungsplan der Gemeinde ist es als Gartenland ausgewiesen.

Nun das ist kein Gartenland, das ist Wald / Wiesenfläche.
Zitat (von hh):
Welche Chancen für so eine Änderung bestehen, kann man aus dem Forum heraus nicht beurteilen.

Richtig, jedoch wird für solch eine Fläche sollte es überhaupt eine geringe Chance geben, eine Ausgleichsfläche verlangt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Alaina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh das hört sich schlecht an... Naja wir werden mal Anfragen, aber da wir keinen Ausgleich bieten können, dürfte das wohl vom Tisch sein. Ich frage mich allerdings wirklich warum nur das Grundstück meines Schwiegervaters keine Wohnbaufläche sein soll, 100m weiter ist es ja erlaubt... Und es ist doch sein Besitz! Versteh das mal einer :(

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Ausgleichsfläche ist nicht das Hauptproblem. Da kann man irgendwo ein Stückchen Ackerfläche kaufen und Bäume darauf pflanzen.

Für die Gemeinde ist das Ganze aber mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden und da ist fraglich, ob die den Aufwand für ein einzelnes Grundstück erbringen wollen.

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Alaina):
100m weiter ist es ja erlaubt... Und es ist doch sein Besitz! Versteh das mal einer

Das ist einfach, Wiesen oder Waldflächen werden in der Landwirtschaft für 2 bis 8€ der qm verkauft, wenn es die Gemeinde als Gartenfläche dazu verkauft, vielleicht zu 40€ der qm, während das Bauland dann mit 550€ verkauft wird.
Mit auch ein Grund liegt, das man für solche Grundstücke keine Erschließung mit kalkulieren muss, was hier selbst wenn Gemeinde und Baubehörden mitspielen, jetzt noch mit dazu kommt und wenn es blöd läuft reichen weder Strom noch Kanal aus.
Zitat (von hh):
Da kann man irgendwo ein Stückchen Ackerfläche kaufen und Bäume darauf pflanzen.

Nicht irgendwo, es muss schon im Bereich der Kommune liegen, und bei der Umwidmung haben Naturschutz und Amt für Landwirtschaft ein Wörtchen mit zu reden.

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