Baubeschreibung unklar

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Baubeschreibung unklar

Hallo zusammen,
wieder mal hätte ich eine Frage an Euch:
Wir bauen derzeit über einen Bauträger ein Haus.
Als Eigenleistung wollen wir den Dachgeschoßausbau selber machen. Hierfür haben wir die Kosten für Material+Lohn für Dachisolierung und Holzdecken bekommen.

Jetzt ist die Verputzerfirma auf dem Bau und verputzt alles, bis auf die Giebelseiten im Dachgeschoß, obwohl im Bauvertrag und in der Baubeschreibung nicht steht, daß dies bei Eigenleistung Dachgeschoßausbau nicht enthalten ist.
Die Handwerker sagen aber, es sei unsere Aufgabe laut Bauträger.

Nun haben wir erneut die Baubeschreibung und Bauvertrag studiert und nichts finden können, daß ihrerseits das Verputzen der Dachgeschoßgiebelseiten ausschließt.
Im Gegenteil: Es heißt ganz klar: Sämtliche Innenwände (hier wird nicht von Wohnrauminnenwänden gesprochen) werden durch ihre Handwerker verputzt.

Der Bauträger jedoch behauptet jetzt, daß man die Giebelseiten im Dachgeschoß nicht als Innenwand bezeichnen könne und wir aufgrund unserer Eigenleistung darauf keinen Anspruch hätten, was aber nirgends geschrieben steht oder vereinbart wurde. Auch haben wir wie oben schon erwähnt, keine Gutschrift für evtentuelles Verputzen bekommen.

Rechnungen seiten des Bauträgers erhalten wir immer nach ausgeführter Arbeit. Nun wollen wir die Verputzerfirma mit dem Rest (Dachgeschoßgiebel) beauftragen und die Kosten hierfür von der Rechnung des Bauträgers abziehen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Vielen Dank für Eure Antwort(en).





von guest-12321.11.2008 12:42:11 am 21.11.2008 12:38
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Baubeschreibung unklar
Ich denke nicht, dass Ihr diese Kosten einfach von der Rechnung einbehalten könnt. Wenn der Dachgeschossausbau in Eigenleistung geschehen soll, gehört auch das Verputzen in die Hand desjenigen, der die Eigenleistung erbingt. Ungenutzte Dachböden sind in der Regel unverputzt (innen).


von cobold64 am 22.11.2008 12:34
Status: Philosoph (528 Beiträge)
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>Baubeschreibung unklar
Auch wenn es etwas kostet - unbedingt einen Fachmann aufsuchen, der euch erklärt, was tatsächlich Vertragsumfang ist und dann auch prüft, ob die andere Firma ihren Vertragsteil eingehalten hat. In der Regel gibt es unabhängige Bauingeneure und das Geld für den sollte euch das Wert sein, um nicht auf halben Sachen zu sitzen.


von sika0304 am 30.11.2008 19:54
Status: Tao (7164 Beiträge)
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>Baubeschreibung unklar
Bevor man Streit anfängt erst mal überlegen ob es wegen der paar Kröten lohnt, und dann solange warten bis man das Meiste hat. Solange der Vertragspartner meint im Vorteil zu sei,n gibt der auch gerne mal einen aus und ist Kulant.

Sinnvoll ist auf jeden Fall einen Baugutachten den Bau in gewissen Abständen begutachten zu lassen, sowie Fotos machen zu lassen. Schwere Mängel die sich fortsetzen muss man natürlich sofort angehen

Um die letzten 10% kann dann der Bauträger streiten wenns ihm Spass macht.

K.

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von mustermann2000 am 30.11.2008 21:16
Status: Philosoph (664 Beiträge)
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>Baubeschreibung unklar
Wenn in der Baubeschreibung von "sämtlichen Innenwänden" die Rede ist, dann betrifft das erstmal auch die im Giebel. Was als Eigenleistung zu definieren ist, wenn der "Dachgeschossausbau" gemeint ist, kann durchaus unklar sein. Die Frage könnte sein, ob das Verputzen dem Ausbau zugeschrieben wird oder dem Rohbau.

In den Kostenermittlungen und -berechnungen unseres Architekten z. B. tauchen die Putzarbeiten unter der Rubrik "Ausbau" auf. Das könnte zumindest ein Indiz sein...


von fridolin501 am 01.12.2008 18:27
Status: Philosoph (521 Beiträge)
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