Bauantrag wird abgelehnt - und dann?
Wenn zwingende Vorschriften der Genehmigung Ihres Vorhabens entgegenstehen, kann die Baugenehmigungsbehörde dem Vorhaben nur entsprechen, wenn
Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans gewährt werden.
Ausnahmen können dann erteilt werden, wenn die Gemeinde in dem
Bebauungsplan bereits selbst vorgesehen hat, dass von einzelnen Festsetzungen unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden kann. Die Zulassung einer Ausnahme liegt im
Ermessen der Baugenehmigungsbehörde. Sie wird jedoch nur begrenzt zugelassen, da ansonsten die Ordnungsfunktion des Bebauungsplans aufgeweicht werden würde.
Eine Befreiung wird erforderlich, wenn Ihr Vorhaben Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht und Abweichungen nicht ausdrücklich vorgesehen sind. Auch die Zulassung einer Befreiung liegt im Ermessen der
Behörde, von ihr wird jeoch nur in atypischen Einzelfällen Gebrauch gemacht.
Wird Ihr Bauantrag also abgelehnt und werden auch keine Ausnahmen oder Befreiungen erteilt, so muss das nicht zwingend dazu führen, dass Sie Ihre Bauabsichten für das Grundstück vollständig aufgeben müssen. Zum einen bietet sich natürlich für Sie die Möglichkeit an, durch eine Umplanung Ihrer Baupläne den Ablehnungsgrund auszuräumen.
Zum anderen können Sie gegen eine Ablehnung der Baugenehmigung den Rechtsweg bestreiten (in der Regel das Widerspruchsverfahren ).Hier sollten Sie jedoch im Einzelfall genau abwägen, ob Sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollen oder ob es nicht vielleicht sinnvoller ist, Ihre Baupläne umzuändern. Maßgebliche Kriterien dürften für Sie dabei sein, wie wichtig der beanstandete Teil für das Gesamtvorhaben ist und welche Kosten mit der Umplanung verbunden sind. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.