Hallo!
Und zwar ich habe eine Garage die seitlich mit einer Länge von 8 Meter auf der Grenze zu einem Fahrradweg steht und nach hinten zum Nachbarn in einem Abstand von 5 Metern zum Nachbarn!
Jetzt will ich mir hinter der Garage ein Überdachung mit ca. 4x4,5 Metern Bauen!
Hätte bei der Gemeinde nachgefragt!
Die sagten alles kein Problem weil es die 75 Kubikmeter nicht überschreitet.
Also ich am Wochenende angefangen und gestern hat schon das Bauamt angerufen das ich den Bau sofort einstellen soll!
Hat sich wohl der Nachbar beschwert!
Er hat irgendetwas gesagt wegen den 9
Metern Grenzbebauung!
Aber die überschreite ich ja nur auf der Seite des Fahrradwegs!
An der Seite des Nachbars sind es ja nur 4
Was kann ich jetzt tun?
Hab es mir leider nicht schriftlich geben lassen von der Gemeinde!
Mfg
-- Editiert von Turbo-Bo am 19.10.2017 10:26
Bau einer Holzüberdachung
Verbaut?
Verbaut?
Um welches Bundesland handelt es sich denn?
Und wer ist Eigentümer des Fahrradweges? Die Gemeinde?
-- Editiert von so475670-44 am 19.10.2017 11:53
Oh sorry hab ich vergessen!
Bayern!
Hab grade nochmal Rücksprache mit der Gemeinde gehalten!
Konnte sich noch an den Fall erinnern!
Ist iimme noch der Meinung das es genehmigungsfrei ist und ich soll jetzt erstmal auf den Brief vom Bauamt warten was denen nicht passt!
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Der Satz aus § 6 Absatz 9 ist nicht zu unterschätzen:
"Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nrn. 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten."
8 m zum Fahrradweg + 4 m zum Nachbarn + 4,5 m Neubebauung = 16,50 m > 15 m. Das ist nicht zulässig
-- Editiert von hausfrau66 am 19.10.2017 12:09
- Wie hoch ist denn der geplante Anbau?
- Wird hier vielleicht auch der zulässige Grenzabstand zum Nachbarn verletzt?
Höhe ist beim Nachbarn 2m und Richtung Garage 2,30m
Und direkt auf Grenze Bau ich die Holzüberdachung auch nicht!
Hab da an der Grenze eine Tuhja Hecke stehen mit ner Breite von ca 80cm
Zitat:Und direkt auf Grenze Bau ich die Holzüberdachung auch nicht!
Hab da an der Grenze eine Tuhja Hecke stehen mit ner Breite von ca 80cm
Bleibt trotzallem eine Grenzbebauung.
Hmm aber warum gibt die Gemeinde ihr ok und sagt ich brauche nichts genehmigen lassen?
Das wird nur die Gemeinde selbst beantworten können.
Ist die Gemeinde denn zugleich die obere Baubehörde/Bauaufsicht?
Letztlich ist maßgeblich, was die dazu sagt.
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