Bau einer Holzüberdachung

19. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Turbo-Bo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Bau einer Holzüberdachung

Hallo!

Und zwar ich habe eine Garage die seitlich mit einer Länge von 8 Meter auf der Grenze zu einem Fahrradweg steht und nach hinten zum Nachbarn in einem Abstand von 5 Metern zum Nachbarn!

Jetzt will ich mir hinter der Garage ein Überdachung mit ca. 4x4,5 Metern Bauen!

Hätte bei der Gemeinde nachgefragt!
Die sagten alles kein Problem weil es die 75 Kubikmeter nicht überschreitet.

Also ich am Wochenende angefangen und gestern hat schon das Bauamt angerufen das ich den Bau sofort einstellen soll!
Hat sich wohl der Nachbar beschwert!

Er hat irgendetwas gesagt wegen den 9
Metern Grenzbebauung!

Aber die überschreite ich ja nur auf der Seite des Fahrradwegs!

An der Seite des Nachbars sind es ja nur 4

Was kann ich jetzt tun?

Hab es mir leider nicht schriftlich geben lassen von der Gemeinde!

Mfg

-- Editiert von Turbo-Bo am 19.10.2017 10:26

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Um welches Bundesland handelt es sich denn?

Und wer ist Eigentümer des Fahrradweges? Die Gemeinde?


-- Editiert von so475670-44 am 19.10.2017 11:53

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#2
 Von 
Turbo-Bo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Oh sorry hab ich vergessen!

Bayern!

Hab grade nochmal Rücksprache mit der Gemeinde gehalten!

Konnte sich noch an den Fall erinnern!
Ist iimme noch der Meinung das es genehmigungsfrei ist und ich soll jetzt erstmal auf den Brief vom Bauamt warten was denen nicht passt!

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#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Der Satz aus § 6 Absatz 9 ist nicht zu unterschätzen:
"Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nrn. 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten."

8 m zum Fahrradweg + 4 m zum Nachbarn + 4,5 m Neubebauung = 16,50 m > 15 m. Das ist nicht zulässig

-- Editiert von hausfrau66 am 19.10.2017 12:09

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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

- Wie hoch ist denn der geplante Anbau?
- Wird hier vielleicht auch der zulässige Grenzabstand zum Nachbarn verletzt?

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#5
 Von 
Turbo-Bo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Höhe ist beim Nachbarn 2m und Richtung Garage 2,30m

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#6
 Von 
Turbo-Bo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Und direkt auf Grenze Bau ich die Holzüberdachung auch nicht!

Hab da an der Grenze eine Tuhja Hecke stehen mit ner Breite von ca 80cm

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#7
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Und direkt auf Grenze Bau ich die Holzüberdachung auch nicht!
Hab da an der Grenze eine Tuhja Hecke stehen mit ner Breite von ca 80cm


Bleibt trotzallem eine Grenzbebauung.

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#8
 Von 
Turbo-Bo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmm aber warum gibt die Gemeinde ihr ok und sagt ich brauche nichts genehmigen lassen?

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#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Das wird nur die Gemeinde selbst beantworten können.

Ist die Gemeinde denn zugleich die obere Baubehörde/Bauaufsicht?
Letztlich ist maßgeblich, was die dazu sagt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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