Hallo,
ich habe folgendes Problem, wir haben als Sichtschutz eine Bastmatte am Gemeinschaftszaun befestigt mit Erlaubnis beider Vermieter. Heute morgen hat der Freund meiner Nachbarin (er wohnt nicht dort) diesen mutwillig abgerissen, beschädigt und diesen dann auf mein Beet geworfen. Meine Pflanzen haben natürlich dadurch auch was abbekommen. Auch der Zaun wurde beschädigt ein Pfosten wurde raus gerissen. Wir haben auf unserem Grundstück
eine Kamera angebracht die nur ein kleines Stück zeigt können wir dieses als Beweis nutzen ? Ich weiß ehrlich gesagt nicht genau was ich nun tun soll. Der Vermieter vom Nachbargrundstück ist zur Zeit im Urlaub.
Bastmatte abgerissen
11. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 11. Juli 2017 | 18:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bastmatte abgerissen
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Juli 2017 | 17:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatWir haben auf unserem Grundstück eine Kamera angebracht die nur ein kleines Stück zeigt können wir dieses als Beweis nutzen ? :
Sofern diese Aufnahmen nur euer Grundstück zeigen, kann man das machen. Anderenfalls könnte es recht teuer werden.
ZitatIch weiß ehrlich gesagt nicht genau was ich nun tun soll. :
Verursacher bzw. Freundin mal darauf ansprechen?
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
23 Antworten