Mein Sohn hat sich nach bestandenem Führerschein für 1.300,- EUR einen gebrauchten Opel Corsa vom Händler gekauft. Auf der Bestellbestätigung steht der Vermerk "Bastlerfahrzeug". Nach ca. 4 Wochen hat mein Sohn nun einen Unfallschaden, alleinige Schuld hat der Unfallgegner. Zur Schadenermittelung haben wir einen Gutachter beauftragt. Dieser kannte zufällig das Fahrzeug und informierte uns über einen von Ihm begutachteten nicht offensichtlichen Unfallschaden, der auch bis dato nicht behoben wurde. Der von Ihm damals ermittelte Restwert betrug 300,- EUR.
Da der neue Unfallschaden nun knapp 1000,- EUR beträgt, steht mein Sohn nun vor einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Kann ich den Händler auf Schadenersatz oder Wandlung des Kaufvertrages verklagen???
Bastlerfahrzeug vom Händler
15. Januar 2003
Thema abonnieren
Frage vom 15. Januar 2003 | 18:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bastlerfahrzeug vom Händler
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Januar 2003 | 14:49
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
Bin Laie, aber sehe es so, daß der Händler betrogen hatte.
Arglistige Täuschung steht auch im Raum.
Rechtsschurkversichert?
Wenn nein: Dumm gelaufen.
Wenn ja: Fall schildern, Deckungszusage geben lassen, Anwalt einschalten.
Dem Händler ist einiges langzuziehen, sehr schmerzhaft sogar: zivil- und evtl. auch strafrechtlich, wovor er mehr Angst haben könnte.
Und jetzt?
Schon
266.884
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten