Bastlerfahrzeug vom Händler

15. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
fraenki999
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bastlerfahrzeug vom Händler

Mein Sohn hat sich nach bestandenem Führerschein für 1.300,- EUR einen gebrauchten Opel Corsa vom Händler gekauft. Auf der Bestellbestätigung steht der Vermerk "Bastlerfahrzeug". Nach ca. 4 Wochen hat mein Sohn nun einen Unfallschaden, alleinige Schuld hat der Unfallgegner. Zur Schadenermittelung haben wir einen Gutachter beauftragt. Dieser kannte zufällig das Fahrzeug und informierte uns über einen von Ihm begutachteten nicht offensichtlichen Unfallschaden, der auch bis dato nicht behoben wurde. Der von Ihm damals ermittelte Restwert betrug 300,- EUR.
Da der neue Unfallschaden nun knapp 1000,- EUR beträgt, steht mein Sohn nun vor einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Kann ich den Händler auf Schadenersatz oder Wandlung des Kaufvertrages verklagen???

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
consulting
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Bin Laie, aber sehe es so, daß der Händler betrogen hatte.
Arglistige Täuschung steht auch im Raum.

Rechtsschurkversichert?
Wenn nein: Dumm gelaufen.
Wenn ja: Fall schildern, Deckungszusage geben lassen, Anwalt einschalten.
Dem Händler ist einiges langzuziehen, sehr schmerzhaft sogar: zivil- und evtl. auch strafrechtlich, wovor er mehr Angst haben könnte.

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