Bastlerfahrzeug

20. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Taker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bastlerfahrzeug

Hallo,

ich habe vor etwa 3 Monaten ein Fahrzeug gekauft bei einem Händler gekauft. Das Auto war natürlich im guten Zustand und ich wollte extra beim Händler kaufen, weil ich eher etwas haben möchte was fährt und deswegen ruhig ein bisschen mehr Kosten darf. Er hat mir alle Rechnungen gezeigt, man hat gesehen das der Wagen Werkstatt gepflegt war. Auf die Frage hin ob denn der Vorbesitzer auf Bio Diesel gefahren ist, beneinte er dies.

Lupo SDI
118 000 KM
EZ: 99

Wir habe einen Vertrag fertig gemacht, wo die wichtigsten Daten drinne standen. Diesen habe ich unterschrieben und direkt Bar bezahlt. Danach ging ich zum Auto raus weil er noch die die Papiere usw gesucht hat. Als er wiederkam hat er mir eine Kopie des Kaufvertrages in die Hand gedrückt und halt die Papiere.
Wunderbar, vollgetankt für 28 Euro und ab die Post nach Hause.
Zuhause ist mir dann aufgefallen das die wichtigsten Verschleißteile erneuert werden muessen, habe dies gemacht - 500 Euro.

Nun Allerdings ist die Einspritzpumpe im Eimer und die Servo tropft. Kostenvoranschlag etwa 1800 Euro. Ich Rufe also den Verkäufer an und frage ihn wann er es reparieren möchte. Dieser sagt mir nochmal den Vertrag genau durchzulesen und das wir ausgemacht haben das auf den Wagen keine Garantie ist. Letzteres entspricht nicht der Wahrheit. Auf den Vertrag geschaut traute ich meinen Augen nicht. Da hat der eine Klausel hinzugefügt "Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung"

Was kann ich nun machen, ich kaufe mir doch kein Bastlerfahrzeug für 4200 Euro!
Außerdem wie ist Bastlerfahrzeug überhaupt genau defeniert?
Gibt es erfolg wenn ich eine Anzeige erstatte?

Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

Das Du hier einen Fehler gemacht hast und den Kaufvertrag (Original) nicht gleich nach beiderseitiger Unterschrift in Empfang genommen hast, ist Dir klar :-((,

aber solchen Händlern, die Verträge nachträglich manipolieren, gehört das Handwerk gelegt.

Überlege und schau in den Kaufvertrag, was bezüglich der Gewährleistung zum Zeitpunkt Deiner Unterschrift dort stand.
Meist wird hier ja handschriftlich 1 Jahr Gewährleistung eingetragen. Dieses müßte folglich durchgestrichen worden sein.
Ich denke es wäre zumindest ein Indiz dafür, dass der Zusatz nachträglich eingefügt wurde.

Persönlich hätte ich keine Skrupel diesen Händler wegen Betruges anzuzeigen.
Das Argument: "Ich kaufe doch kein Bastlerfahrzeug bei einem Händler" findet hoffentlich genügend Überzeugung.

Bastlerfahrzeug, zum Ausschlachten, zum Schrottpreis sind Voraussetzungen zum Gewährleistungsausschluß.
Sind also bekannte Mängel für die weitere Verwendung, die der Käufer in Kauf nimmt.

mfg

-- Editiert von belle am 20.10.2005 19:43:06

-- Editiert von belle am 20.10.2005 19:45:45

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Nun denn er hat bis X Zeit das zu reparieren oder Du stellst eine Betrugsanzeige. Ein Freund sollte vorher auch zu dem Händler gehen und sich Angebote einholen und den Händler beobachten, was er zu Garantie sagt, ob er Bastlerfahrzeuge erwähnt usw.

Und dann stelle wirklich eine Betrugsanzeige. Das hat sich der Händler in jedem Fall verdient, auch wenn es später vielleicht eingestellt wird, weil nichts beweisbar ist. Zivilrechtlich würde ich bei der Augangslage nicht vorgehen.

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#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Wo soll denn der Betrug liegen?
Zudem ist derjenige Beweispflichtig, der den Betrug unterstellt.;)

Die Formulierung, Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung, ist in diesem Zusammenhang nicht rechtsgültig, da die Vereinbarung als Sittenwidrig eingestuft werden dürfte, da diese gegen das Gesetz gerichtet ist. Ihnen stehen trotzdem die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nunmehr für 2 Jahre zu, allerdings ist der VK nur die ersten 6 Monate grundsätzlich Beweispflichtig. Ob hier die gesetzliche Gewährleistung zum tragen kommt, hängt u.a. von den Begleitumständen (Art des Schadens,etc.) ab.

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#4
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

..dazu fällt mir noch ein, dass ein Bastlerfahrzeug in jedem Fall weit unter dem Preis eines gebrauchsfähigen Fahrzeugs liegen würde, also ein weiteres Indiz für die Manipulation.

@Krull
Ich denke, auch ein Händler könnte ein Bastlerfahrzeug verkaufen, allerdings mit vorheriger Offenheit und Ehrlichkeit.

Der Betrug liegt in der Täuschungshandlung -Änderung des Vertrages nach Unterschrift-
denke ich. Der im Tatbestand geforderte Vermögensvorteil durch die Täuschung ist bekannt.

Die Beweispflicht in zivilrechtlicher Sache ist klar, in strafrechtlicher Hinsicht kommt es immerhin darauf an, wie der StA oder Richter die Umstände gegebenenfalls die Beweise/Indizien würdigt; ihn also wegen Verdachts des Betruges anzeigen.

Dennoch denke ich, Du hast dahingehend Recht, dass der Händler ein Eigentor geschossen haben dürfte, wenn alle Umstände darauf hindeuten, dass ein gebrauchsfähiges Auto gekauft wurde.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Der Begriff Bastlerfahrzeug wird von den Juristen (Gericht) sehr eng ausgelegt, so scheidet der Begriff gänzlich aus, sofern das Fahrzeug noch über eine gültige Tüv-Plakette verfügt und zudem noch aus eigener Kraft bewegt werden kann. Richtig ist auch, das der Wert eines solchen Bastlerfahrzeugs deutlich unter dem Marktwert eines vergleichbaren Typs u. Modell liegen sollte/muß.

Was die Anzeige wg Betruges betriftt, so wird diese vermutlich nichts bringen, da hier schlüssig bewiesen werden muß. Ich befürchte aber, dass hier Aussage gegen Aussage stehen wird. Im Strafrecht heisst das: Im Zweifel für den Angeklagten. ;)

-- Editiert von krull14 am 21.10.2005 17:30:19

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#6
 Von 
Taker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten, aber wenn ich bei der Anzeige keinen Erfolg habe, wie bringe ich ihn dazu den Wagen zu reparieren?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

>Nun Allerdings ist die Einspritzpumpe im >Eimer und die Servo tropft. >Kostenvoranschlag etwa 1800 Euro

Sofern es sich hier nicht um Verschleißteile handelt,wäre der Händler beweispflichtig, dass bei Übergabe die Einspritzpumpe pp i.O. war.
Unter Bezugnahme auf die Beiträge @Krull(Bastlerfahrzeug), prüfe ob der Kaufpreis einem gebrauchfähigen Fahrzeug entsprach.
Setze diesbezüglich einen fundierten Brief auf per Einschreiben, besser noch durch einen RA und fordere den Händler zur Nachbesserung auf, andernfalls Du das Fahrzeug in einer Fremdwerkstatt reparieren läßt und das Geld einklagst.

Du hättest keinen Anspruch auf Neuteile, er könnte gebrauchte Teile verbauen, immerhin hat das Fahrzeug 118tsd km gelaufen.

Ich denke bei der Höhe der Repakosten lohnt es sich "ernst" zu machen.

mfg

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