>Bastlerfahrzeug
Das Du hier einen Fehler gemacht hast und den Kaufvertrag (Original) nicht gleich nach beiderseitiger Unterschrift in Empfang genommen hast, ist Dir klar :-((,
aber solchen Händlern, die Verträge nachträglich manipolieren, gehört das Handwerk gelegt.
Überlege und schau in den Kaufvertrag, was bezüglich der Gewährleistung zum Zeitpunkt Deiner Unterschrift dort stand.
Meist wird hier ja handschriftlich 1 Jahr Gewährleistung eingetragen. Dieses müßte folglich durchgestrichen worden sein.
Ich denke es wäre zumindest ein Indiz dafür, dass der Zusatz nachträglich eingefügt wurde.
Persönlich hätte ich keine Skrupel diesen Händler wegen Betruges anzuzeigen.
Das Argument: "Ich kaufe doch kein Bastlerfahrzeug bei einem Händler" findet hoffentlich genügend Überzeugung.
Bastlerfahrzeug, zum Ausschlachten, zum Schrottpreis sind Voraussetzungen zum Gewährleistungsausschluß.
Sind also bekannte Mängel für die weitere Verwendung, die der Käufer in Kauf nimmt.
mfg
-- Editiert von belle am 20.10.2005 19:43:06
-- Editiert von belle am 20.10.2005 19:45:45
von belle am 20.10.2005 19:41
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