Bastlerfahrzeug - TÜVneu aber Wagen 20Jahre alt

26. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
maxmax111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bastlerfahrzeug - TÜVneu aber Wagen 20Jahre alt

hallo

ich habe einen 20 jahre alten armeejeep verkauft, der aber neu TÜV bekommen (mängelfrei) hat und auch optisch einen guten eindruck macht. das fahrzeug ist preislich 20% unter dem üblichen liebhaberpreis verkauft worden (6300,-). bei der probefahrt ist alles ok gewesen, dann soll er tags darauf zuhause nicht mehr angesprungen sein. auf mein hilfeangebot hat der käufer nur mit rückgabe und anwalt gedroht und mich verunsichert:
ist ein "bastelfahrzeug" mit neuem TÜV überhaupt ein solches vor gericht?
schließt sich das tatsächlich aus?
ein altes armeefahrzeug ist doch sicherlich immer ein bastelfahrzeug?
es war ein privatverkauf unter ausschluß der gewährleistung und "gekauft wie besehen als bastlerfahrzeug aus armeebestand".
dann ist zu allem überfluß (angeblich) noch das kühlwasser eingefroren und hat evtl größeren schaden verursacht, weil der neue besitzer den wagen ja nicht mehr in die garage fahren konnte.
dafür kann ich ja nun wirklich nichts... oder?
welche ansprüche hat er gegen mich?
ist der vertrag anfechtbar, weil ein bastlerfahrzeug keinen neuen TÜV haben kann?
ich habe vor übergabe noch neue reifen, einen katalysator und neue türen eingebaut. außerdem die gesamte technik gecheckt - aber bastlerfahrzeug bleibt es doch trotzdem?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

..wenn insbesondere bei Tiefsttemperaturen dann das Fahrzeug nicht mehr anspringt, ist da zwar bedauerlich hat aber nichts mit der mängelfreien TÜV-Abnahme zu tun.
Gleichermaßen wenn zu wenig Frostschutzmittel eingefüllt war.
Umstände, die in der Obliegenheit des neuen Besitzers liegen, der ja ein Bastlerfahrzeug gekauft hat, folglich noch einige Dinge in Ordnung bringen sollte.

Verkehrssicher war das Fahrzeug dennoch und der Vertrag hieb- und stichfest.

mfg

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

bastlerfahrzeug bleibt es doch trotzdem?

Man müßte hier die genaue Formulierung des Kaufvertrages und den Kaufpreis prüfen.
Entscheidend ist die Frage, ob wirklich ein Bastlerfahrzeug (lies: nicht verkehrstauglich) verkauft wurde oder ob ein als in gutem Zustand beschriebenes Kfz lediglich 'pro forma' als Bastlerfahrzeug deklariert wurde, um evtl. Ansprüche des K zu verhindern (meine geliebte falsa demonstratio ). Neuer TÜV und Austausch von relevanten Teilen könnten dafür sprechen; das kann aber letztlich nur ein Anwalt nach Prüfung des Vertrages und des Kfz-Wertes sicher bewerten.

-- Editiert von Mareike am 28.01.2006 13:40:16

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#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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