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Baskenmütze als Kopftuch-Ersatz ist für Lehrerin ebenfalls verboten

AFP VOM 17.11.2008 | Nachrichten - Vor Gericht | 1878 Aufrufe
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Baskenmütze, Kopftuch

Kölner Verwaltungsgericht weist Klage von Muslimin ab

Eine muslimische Lehrerin in Nordrhein-Westfalen darf im Unterricht auch keine Baskenmütze als Ersatz für das ihr verbotene Kopftuch tragen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Da die 33-jährige Klägerin aus Wesseling das seit zwei Jahren per Schulgesetz verbotene Kopftuch "naht- und übergangslos durch die Mütze ersetzt" habe, die sie "ständig und ausnahmslos" trage, werde diese von Schülern und Eltern ebenfalls als religiöses Symbol und Bekenntnis zum Islam wahrgenommen, erklärte das Gericht. (Az: 3 K 2630/07)

Laut Schulgesetz dürften Lehrkräfte in der Schule aber keine religiösen Bekundungen abgeben, die die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den Schulfrieden gefährden oder stören könnten. Nach Inkrafttreten dieser Regelung im Jahr 2006 hatte die Klägerin dem Gericht zufolge statt eines Kopftuchs im täglichen Unterricht eine "das gesamte Haupthaar bedeckende französische Baskenmütze" getragen - was ihr die Schulbehörde untersagte.

Dagegen wehrte sich die 33-Jährige vor Gericht vergeblich mit dem Argument, sie trage die Baskenmütze zwar aus religiösen Gründen, diese werde in der Öffentlichkeit aber als Mode-Accessoire und nicht als Ausdruck einer religiösen Überzeugung wahrgenommen. Das Kölner Verwaltungsgericht betonte, die Ablehnung der Klage stelle keine Benachteiligung der Lehrerin aufgrund ihrer Religion dar: Schließlich erfasse das Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen auch das Nonnenhabit oder die jüdische Kippa. Gegen das Urteil ist die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

17. November 2008 - 14.32 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


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