>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
quote:
Ich habe auch gehört, dass teilweise Banken schon Kontonummern rausgeben, obwohl das Konto noch nicht besteht. Also praktisch eine Reservierung für eine Kontonummer, damit der Kunde schon mal die Bankdaten verwenden kann (für die Erstellung von Firmenbriefbögen ö.ä.).
Hmm, das klingt merkwürdig für mich. In meiner Sparkassenzeit (über 10 Jahre her) hab ich auch so einige Girokontoeröffnungen durchgeführt. Und Dein Problem liegt ja in etwa in dieser Zeit. Bei Filialbanken lief/läuft das so ab:
1. Kunde geht zur Bank und dort zum Berater/Azubi/Putzfrau
2. Kontoantrag wird ausgefüllt, Legitimation geprüft, Kontokarte (nicht ec/Kredit) erstellt, mit den Angaben des Kunden versehen und vom Kunden unterschrieben.
3. Kartenantrag für ec-/Kreditkarte wird ausgefüllt.
4. Kunde erhält Visitenkartenartiges Kärtchen mit seinen Kontodaten.
Gleich nach dem Gespräch hatte ich dann damals die Kontoeröffnung ins System eingegeben. Das war's. Die Erfassung im System dauerte damals maximal 5 min. Soweit ich das mitbekommen, erledigen die Filialbanken das heute direkt parallel am Rechner. D.h. Daten werden erfasst und später nur noch ausgedruckt.
Von daher erscheint mir die Reservierung von Kontonummern irgendwie unsinnig. Ich möchte allerdings nicht bestreiten, dass es sowas nicht durchaus irgendwo geben könnte.
Zu Deinem Problem:
Du hast eine Quittung für die Bareinzahlung. Wirf mal einen Blick auf den Stempel, ob da steht "Keine Buchungsbestätigung" oder "Buchungsbestätigung". Bei zweiterem Fall hast du bewiesen, dass du den Betrag eingezahlt hast. Dann ist der Vermieter verpflichtet zu zahlen.
Ich weiß, dass du gegen die Bank vorgehen willst. Das Schuldverhältnis besteht allerdings zwischen Dir (Gläubiger) und Deinem Vermieter (Schuldner). Das Problem mit der Bank hätte Dein Vermieter selbst schon vor Jahren klären müssen.
von Wickie1 am 10.08.2010 16:15
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