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Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)

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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)

Hallo CBW,

quote:
Deswegen wird sowohl die Postbank wie auch andere Banken und Unternehmen ihre Buchungsunterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichten.
Das ist aber ein waghalsige Aussage, nach meiner Erfahrung ist das zumindest bei Unternehmen nicht die Regel. Bei einem von mir übernommenen Unternehmen gab es etwa zahlreiche Unterlagen wie Rechnungen oder Lieferscheine noch aus den 50er Jahren (war teilweise recht amüsant, was und für wieviel Geld damals ge- und verkauft wurde).

Ob es wirklich verjährt ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht weiß jemand anderes, ob auch für Banken die üblichen Fristen gelten (imho 3 Jahre)?

quote:
Es bleibt nur noch die Frage gegenüber dem VM offen! Kann die eingezahlte Mietkaution zurückgefordert werden, wenn der VM diese nie erhalten haben soll?
Wie schon gesagt - meiner Ansicht nach ist das Geld in den Verfügungsbereich des Vermieters gelangt, bzw. in den seines Erfüllungsgehilfen, nämlich der Bank. Er hat sich schließlich die Bank ausgesucht und die Kontodaten an den Mieter weitergegeben.

Wie wäre es denn, wenn es falsche Kontodaten gewesen wären? Ich denke, dann hätte sich der Vermieter das Geld von dem wirklichen Empfänger wiederholen müssen, und wenn das nicht möglich gewesen wäre, hätte er Pech gehabt, der Fehler lag ja bei ihm.
Und ähnlich ist es doch hier, wenn nicht existente Kontodaten genannt werden.

Desweiteren wird sich der Vermieter auch anlasten lassen müssen, dass er nicht zeitnah die Kaution angemahnt hat, denn nur er hatte schließlich die Möglichkeit, den Nichteingang festzustellen, der Mieter hingegen war die ganze Zeit im Glauben (und durfte das auch sein), es sei alles in Ordnung.

MfG Stefan



von reckoner am 17.07.2010 21:45
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
quote:
Es bleibt nur noch die Frage gegenüber dem VM offen! Kann die eingezahlte Mietkaution zurückgefordert werden, wenn der VM diese nie erhalten haben soll?

Ja

Der Vermieter hat die Bankverbindung angegeben. Er ist alleine dafür verantwortlich, das er korrekte Kontoverbindungen angibt.
Die Kaution wurde eingezahlt, der Mieter hat einen Beleg erhalten.
Da er sich dabei an die Vorgaben des Vermieters gehalten hat, war dieser Vorgang schuldbefreiend.
Desweiteren hat sich der Vermieter offensichtlich absolut nicht um die Einzahlung gekümmert hat. Keine Kontrolle des Eingangs, keine Ansprache des Mieters.

Das der Vermieter das Geld nicht erhalten hat ist sein eigenes Verschulden.
Gemäß dem Grundsatz von 'Treu und Glauben' konnte der Mieter davon ausgehen das alles ordnungsgemäß erfolgt ist. Daraus ergibt sich auch der Anspruch auf Auszahlung der gezahlten Kaution (sofern keine verrechnungsfähigen Mängel bei der Wohnungrückgabe existieren).

Das das Konto nicht 'aktiv' gewesen sein soll kommt mir sehr merkwürdig vor. Dann hätte die Einzahlung gar nicht funktioniert, das das Konto nicht im Computer freigeschaltet wäre.



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 18.07.2010 00:37
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
@CBW

Das die Buchungsunterlagen nach 10 Jahren tatsächlich vernichtet werden, kann ich mir schon vorstellen. Die noch offene Frage ist, was mit dem Geld auf dem Zwischenkonto passiert. Mit welcher Frist verliere ich hier den den Anspruch auf Rückzahlung, bzw. wann gehen solche "gestrandeten Gelder" in den Besitz der Bank über? Mit der Aufbewahrungsfrist nach Handelsgesetzbuch hat es wohl nichts zu tun. Ich konnte hier kein passendes Gesetz finden.
Wenn das Geld noch auf einem Zwischenkonto liegt, sollte sich die Buchung auch so eventuell noch zuordnen lassen. Hier wäre dann die Frage, ob auf dem Zwischenkonto noch die Einzahlerdaten (Name, Ort) mitgeführt werden.


von GroßmeisterB am 18.07.2010 10:32
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
Hallo,
leider eben nicht! Es werden ja immer nur die Salden in's Folgejahr übertragen nicht einzelne Buchungsposten! Selbst wenn das Geld noch auf diesem Konto wäre - wäre es auch nicht mehr zu zuordnen! Im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung ist das Geld aber wohl nicht mehr dort! Wo es ist, ist leider auch nicht mehr nachvollziehbar!
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre! Zur damaligen Zeit sogar nur zwei Jahre!

@ reckoner
Das mag in einzelfällen so sein - in der Regel sind die Unternehmen froh, in ihren archiven Platz zu machen für neue Unterlagen. Im übrigen galten vor 10 Jahren noch andere Aufbewahrungsfristen - reine Buchungsunterlagen konnten (so weit ich mich erinnere) nach 6 Jahren vernichtet werden - Rechnungen, Kassenbücher usw. Lediglich Unterlagen der Buchführung (Konten, Saldenlisten, Journale usw.) mussten 10 Jahre aufbewahrt werden.



von CBW am 18.07.2010 21:25
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
--- editiert vom Admin


von guest-12327.07.2010 13:32:58 am 19.07.2010 07:00
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
Sie sollten dem Vermieter unmißverständlich verdeutlichen, dass sie das Geld wie vetragsgemäß vereinbart auf das vom Vermieter angegebene Konto einzahlten.

Insofern bestünde selbstverstänflich aus Anspruch auf Rückzahlung der Kaution.

Sie wären aber selbstverständlich bereit sämtliche bestehende Ansprüche gegen die Postbank an ihn abzutreten., damit er (s)einen eventuellen Anspruch gegen die Bank weiterverfolgen kann.

P.S.

Vielleicht hat der Vermieter sogar darauf spekuliert, dass kein Einzahlungsbeleg mehr vorhanden ist?

Sie sollten den schwarzen Peter an den Vermieter weiterreichen und sich nicht selbst mit der Postbank rumärgern.

Allenfalls ein Aufforederungsschreiben in dem sie sich nochmals verbindlich zusichern lassen, dass die Unterlagen tatsächlich physisch vernichtet wurden, wäre vielleicht angebracht.

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von Stefan 5 am 19.07.2010 18:44
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
Hallo allesklar!
Scheint mir - einer von uns beiden ist schon zu lange aus dem "Geschäft"!
Das mit der Mikroverfilmung ist schon seit Ende der 80er ziemlich aus der Mode! Es mag zwar auch sein, das eine Bank über die Aufbewahrungsfristen hinaus bestimmte Unterlagen (Rechnungsabschlüsse, Kontenpläne, Saldenlisten) aufbewahrt, aber bei Buchungsbelegen, Buchungsjournalen, usw. mag ich das bezweieln! Du willst mir tatsächlich erklären, das eine Bank, sämtliche Buchungsunterlagen und Buchungen in Ihren Archiven und Systemen über Jahrzehnte aufbewahrt. Dies wären bei der Postbank einige Millionen pro Monat! Da muss wohl die Postbank über unendliche Archive und Rechenzentren verfügen.
Wenn der Anspruch, wie du schreibst nicht Verjähren kann, ist der Mieter doch aus dem Scheider (und das wünsche ich ihm und dem Vermieter)!
Auch wenn wir uns hier nicht einig sind, sind wir uns vielleicht darüber einig, das der Mieter unbedingt einen Anwalt aufsuchen sollte um sich Rat zu holen...
Denn viele gemachte denkanstöße machen dies unerlässlich!



von CBW am 19.07.2010 22:27
Status: Unsterblich (1357 Beiträge)
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
So, inzwischen gibt es neue Erkenntnisse.
Der Vermieter hat den Vorgang augenscheinlich bei seiner damaligen Bank nachforschen lassen. Vorgelegt wurden mir 2 Belege. Der erste belegt den Eingang meiner Zahlung bei der Empfängerbank, der zweite Beleg ist eine Rückgabe an die Postbank, mit dem Vermerk Angaben nicht eindeutig. Hier ist auch eine Kontonummer der Postbank zu sehen, wohin das Geld zurückgebucht wurde.
Als Empfänger ist mein Name, PLZ, Ort angegeben - halt die Daten von meinem Einzahlungsbeleg.
Mit diesen Belegen kann ich doch der Postbank klar nachweisen, dass das Geld an sie zurückgegangen ist, unabhängig von den Unterlagen die bei der Postbank noch zu finden sind.
Habe ich nun bessere Chancen, das Geld von der Postbank zurückzufordern?


von GroßmeisterB am 28.07.2010 10:29
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
Ok, durch den letzten Beitrag hast du erstmal etwas Licht ins Dunkel gebracht. Als du von Bareinzahlung gesprochen hast, hätte ich das so interpretiert, dass der Vermieter sein Konto bei der Postbank hatte, was offensichtlich nicht der Fall war. Bei Dir handelte es sich um eine Bareinzahlung auf Konto bei einer Drittbank.

Nein, ich würde weiterhin davon ausgehen, dass du keinen Anspruch gegenüber der Postbank geltend machen kannst. Die Verjährungsfrist beträgt wie bereits genannt 10 Jahre und ist abgelaufen.

Merkwürdig erscheint mir vielmehr, dass die Empfängerdaten nicht eindeutig sein können (entweder sind Kontonummer/Blz falsch oder nicht). Die Postbank kann selbstverständlich die Kontodaten bei einer anderen Bank nicht überprüfen.

Von daher muss man zwangsläufig davon ausgehen, dass du die falschen Kontodaten verwendet hast. Falls das der Fall war, hat der Vermieter die Zahlung nie erhalten und du hast ein Problem, da Dein Einzahlungsbeleg nicht die Kontodaten Deines Vermieters enthält. Waren die Kontodaten korrekt, kannst du mit Deinem Einzahlungsbeleg nachweisen, dass du das Geld bezahlt hast. In dem Fall kannst du vom Vermieter die Mietkaution fordern, auch wenn er sie nicht erhalten haben sollte.

Wie oben erwähnt, ist Dein Fall etwas schwieriger, da du offensichtlich bei der Post das Geld auf ein Konto bei einer anderen Bank bar eingezahlt hast. Sowas war eher die Ausnahme und wurde mit reichlich Gebühren "bestraft". Bareinzahlungen auf Konten der eigenen Bank (Empfänger hat Konto bei der Bank, bei der du einzahlst) wurden gleich gebucht. Der Beleg dafür gilt/galt als Buchungsbestätigung (Stempel). Im Gegensatz dazu werden/wurden beleghafte Überweisungen immer mit "Überweisungseingang, Keine Buchungsbestätigung!" quittiert.

(PS: Ich schreib hier in Präsenz/Präteritum, weil ich schon 10 Jahre aus dem Bereich raus bin.)


von Wickie1 am 29.07.2010 11:56
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
@Wickie1

Die Kontonummer und Bankleitzahl sind 100% von mir korrekt angegeben. Jetzt habe ich insgesamt 3 Belege, wo Die auftaucht: der handschriftliche Durchschlag vom Zahlungsauftrag, dazu der elektronische Beleg der Einzahlung und jetzt die Gutschrift aus Datenträgeraustausch von der Empfängerbank.

Auch nicht unwichtig: beim Konto handelte es sich um das reguläre Mietkonto, auf das ich jahrelang meine monatliche Miete überwiesen habe. Die erste Miete ist hier aber mindestens einen Monat nach der Kaution überwiesen worden.

Die Lösung ist vermutlich der Hinweis vom Steuerberater des Vermieters, wonach das Konto zum Zeitpunkt der Bareinzahlung noch nicht aktiv war.
Ich habe auch gehört, dass teilweise Banken schon Kontonummern rausgeben, obwohl das Konto noch nicht besteht. Also praktisch eine Reservierung für eine Kontonummer, damit der Kunde schon mal die Bankdaten verwenden kann (für die Erstellung von Firmenbriefbögen ö.ä.).
Da ich die Einzahlung am Tage der Mietvertragsunterzeichnung vorgenommen habe, musste ich davon aber sicher nicht ausgehen.
Das ist dann halt Schlamperei vom Vermieter oder seiner Bank.

Trotzdem noch mal zu meinem Anspruch auf Rückgabe des Geldes durch die Postbank. Die 10 Jahre sind ja nur die Aufbewahrungsfrist für Belege. Das hat ja erst mal nichts mit der Verjährung meines Anspruchs zu tun (?), wenn ich nachweisen kann, dass die Postbank mein Geld hat. Über den neuen Beleg der Fremdbank ist ja zu sehen, dass das Geld zur Postbank zurück gebucht wurde.


von GroßmeisterB am 29.07.2010 16:38
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