>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
Ok, durch den letzten Beitrag hast du erstmal etwas Licht ins Dunkel gebracht. Als du von Bareinzahlung gesprochen hast, hätte ich das so interpretiert, dass der Vermieter sein Konto bei der Postbank hatte, was offensichtlich nicht der Fall war. Bei Dir handelte es sich um eine Bareinzahlung auf Konto bei einer Drittbank.
Nein, ich würde weiterhin davon ausgehen, dass du keinen Anspruch gegenüber der Postbank geltend machen kannst. Die Verjährungsfrist beträgt wie bereits genannt 10 Jahre und ist abgelaufen.
Merkwürdig erscheint mir vielmehr, dass die Empfängerdaten nicht eindeutig sein können (entweder sind Kontonummer/Blz falsch oder nicht). Die Postbank kann selbstverständlich die Kontodaten bei einer anderen Bank nicht überprüfen.
Von daher muss man zwangsläufig davon ausgehen, dass du die falschen Kontodaten verwendet hast. Falls das der Fall war, hat der Vermieter die Zahlung nie erhalten und du hast ein Problem, da Dein Einzahlungsbeleg nicht die Kontodaten Deines Vermieters enthält. Waren die Kontodaten korrekt, kannst du mit Deinem Einzahlungsbeleg nachweisen, dass du das Geld bezahlt hast. In dem Fall kannst du vom Vermieter die Mietkaution fordern, auch wenn er sie nicht erhalten haben sollte.
Wie oben erwähnt, ist Dein Fall etwas schwieriger, da du offensichtlich bei der Post das Geld auf ein Konto bei einer anderen Bank bar eingezahlt hast. Sowas war eher die Ausnahme und wurde mit reichlich Gebühren "bestraft". Bareinzahlungen auf Konten der eigenen Bank (Empfänger hat Konto bei der Bank, bei der du einzahlst) wurden gleich gebucht. Der Beleg dafür gilt/galt als Buchungsbestätigung (Stempel). Im Gegensatz dazu werden/wurden beleghafte Überweisungen immer mit "Überweisungseingang, Keine Buchungsbestätigung!" quittiert.
(PS: Ich schreib hier in Präsenz/Präteritum, weil ich schon 10 Jahre aus dem Bereich raus bin.)
von Wickie1 am 29.07.2010 11:56
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