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Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)

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Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)

Hallo,

ich habe im Juni 1999 meine Mietkaution in bar bei der Postbank eingezahlt.
Erstmals bekam ich vom Vermieter 2007 den Hinweis, dass die Kaution nicht eingegangen ist. Darauf habe ich ihm den Einzahlungsbeleg zugeschickt. Dann war erst mal Ruhe. Vor einem Monat erhielt ich noch mal ein Schreiben vom Vermieter, mit der Bemerkung, dass zum Einzahlungszeitpunkt das Konto noch gar nicht aktiv war (die Kontonummer war richtig).

Ich habe danach einen Nachforschungsauftrag bei der Postbank gestellt.
Wenige Tage später erhalte ich die Auskunft, dass die 10jährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und nun keine Unterlagen mehr vorhanden sind. Damit ist die Sache für die Postbank erledigt.

Kann mich die Postbank mit dieser Aussage abspeisen?
Da die verwendete Bankverbindung richtig war, das Konto aber wohl noch nicht aktiv, muss das Geld ja bei der Postbank liegen geblieben sein.
Verjährungsfrist hin oder her, aber deshalb kann die Postbank doch nicht mein Geld einbehalten.
Das Geld wir in solchen Fällen ja wohl auf irgendwelche speziellen Konten gebucht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass durch die Verjährung die Postbank das Geld einbehalten kann.
Wie kann ich hier weiter vorgehen?


von GroßmeisterB am 15.07.2010 19:34
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
Hallo,
das ist ein sehr ungewöhnlicher Fall!
Also - in der Tat muss seinerzeit das Geld auf einem "Zwischenkonto" gebucht worden sein. Aufgrund der Bareinzahlung war eine Rückabwicklung nicht möglich. Eine Weiterleitung hätte allerdings erfolgen können...
Die Aufbewahrungsfrist ist allerdings spätestens nach zehn Jahren beendet! Die Postbank kann die Buchungen also nicht mehr nachvollziehen!
Rechtlich ist es so, das die Forderung gegenüber der Postbank bereits verjährt ist. Die Postbank ist hiermit m.E. raus!
Aber jetzt wird es Interessant - der Vermieter kann auf Grund der Verjährung keine Kaution mehr verlangen! Aber du hast einen Nachweis, das du die Kaution eingezahlt hast! Jetzt wäre der Vermieter in der Pflicht! Denn du hast deinen Teil vom Vertrag erfüllt, ergo Schuldet der Vermieter dir die Kaution, obwohl er sie nie erhalten hat.
Um rechtliche Sicherheit zu erhalten, solltest du unbedingt einen Anwalt befragen!





von CBW am 16.07.2010 08:53
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
--- editiert vom Admin


von guest-12327.07.2010 13:32:58 am 16.07.2010 09:15
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
Ich gebe mal den Wortlaut aus dem Postbankschreiben wieder.

"Leider sind die Unterlagen für das Buchungsjahr 1999 nicht mehr vorhanden. Sie wurden nach Eintritt der Verjährung und Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet.

Laut Handelsgesetzbuch (§ 257) ist die Postbank verpflichtet, Unterlagen für längstens 10 Jahre aufzubewahren.

Wir bitten um Ihr Verständnis und betrachten Ihre Anfrage damit als gegenstandslos."


Das Schreiben ist auf den 14.06.2010 datiert, der Nachforschungsauftrag wurde am 10.06.2010 am Schalter abgegeben. Viel nachgeforscht wurde hier also sicher nicht.

Gestern bin ich auf folgendes Urteil vom BGH gestoßen:

BGH XI ZR 183/00

Hiernach muss die Bank auch nach Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist noch Belege zu Verfügung stellen, soweit diese noch vorhanden sind.

Das ist für mich natürlich schwer nachzuweisen welche Belege die Postbank wirklich noch aufbewahrt. Wenn sie angibt die Belege sind vernichtet, kann ich schwer das Gegenteil beweisen.

Die Frage ist, was mit dem Geld auf dem Zwischenkonto passiert - wo das Geld wohl gelandet ist - und welche Fristen hierfür gelten. Auf dem Einzahlungsbeleg war ja Vorname, Name, PLZ und Ort von mir mit angegeben. Ist davon auszugehen, dass diese Daten auch auf dem Zwischenkonto mitgeführt werden?
Kann ich eine Überprüfung des entsprechenden Zwischenkontos verlangen?
Im Prinzip kommt das für mich einer Unterschlagung gleich.

@CBW
Wie ich mit dem Vermieter weiter verfahre ist mir auch noch nicht klar.
Das die Forderung nach der Kautionszahlung verjährt ist, davon gehe ich auch aus. Oft ist hier von einer Verjährungsfrist von 3 Jahren die Rede.

Mit einer Rückforderung dürfte es schwieriger werden. Ich bin nicht sicher welche Beweiskraft ein Bareinzahlungsbeleg hat. Hier ist ja nur belegt, dass das Geld von mir eingezahlt wurde. Ob das Geld auch auf dem Konto gebucht wurde, kann ich hiermit ja nicht nachweisen.

Ich könnte natürlich erst mal vom Vermieter Beweise verlangen, die belegen, dass das Konto zum Einzahlungszeitpunkt noch nicht aktiv war. Also Schreiben von der Kontoeröffnung und Kontoauszüge aus der fraglichen Zeit.



von GroßmeisterB am 16.07.2010 09:53
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
Hallo,

warum war das Konto denn noch nicht aktiv? Das ist doch sehr ungewöhnlich, entweder hat mein ein Konto oder nicht, dazwischen gibt es nichts.
Und wenn der Vermieter genau diese Kontodaten gegeben hat, so muss es sich imho auch anrechnen lassen, dass das Konto wider erwarten nicht aktiv war.

Auf dem Einzahlungsbeleg ist doch sicherlich eine Art Quittung (Unterschrift, Stempel), und wenn die Bank (oder ein Sachverständiger) bestätigt, dass es sich nicht um eine Fälschung handelt, ist das Geld wirkam in den Verfügungsbereich des Vermieters gelangt. Wenn der seine Konten nicht in Ordnung hält, ist das sein Problem.

MfG Stefan



von reckoner am 16.07.2010 15:59
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
--- editiert vom Admin


von guest-12327.07.2010 13:32:58 am 16.07.2010 16:48
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
quote:
Darauf habe ich ihm den Einzahlungsbeleg zugeschickt.

Ich will doch hoffen das du das nicht wirklich gemacht hast sondern nur eine Kopie gesendet hast?

quote:
Viel nachgeforscht wurde hier also sicher nicht.

Ist ja auch nicht nötig. Ein Gang zun Regal und wenn da der Aktenordner nicht mehr steht, gibt es keine Belege mehr, Aufwand: ca. 30 Minuten
Alternativ: nachschauen im elektronischen Archiv, Aufwand: ca. 3 Minuten




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 16.07.2010 21:02
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
@Harry_van_Sell

Natürlich habe ich dem Vermieter nur eine Kopie vom Beleg geschickt.

Das bei der Postbank überhaupt jemand nach einem Ordner oder elektronischen Unterlagen gesucht hat glaube ich nicht. Ich denke hier wurde nur auf das Datum der Einzahlung geschaut und dann 3 Textbausteine für das Schreiben zusammenkopiert.

Für die nächste Anfrage bei der Postbank, suche ich immer noch nach gesetzlichen Regelungen, die festlegen, was mit liegen gebliebenem Geld auf Zwischenkonten passiert.


von GroßmeisterB am 17.07.2010 10:09
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
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von guest-12327.07.2010 13:32:58 am 17.07.2010 11:09
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
quote:
Es ist kaum anzunehmen, dass die Banken die alten Unterlagen tatsächlich vernichten, die PB will wohl eher das Geld einstreichen und keine weitere Arbeit.

Mit Sicherheit ging es der Sachbearbeiterin zunächst nur um die gesparte Arbeit.
Einen persönlichen Vorteil bringt ihr die Sache bestimmt nicht ein.

quote:
Warum machst DU dir diese Arbeit, das ist Sache des VM, du hast schuldbefreiend gezahlt.

Du hast ganz sicher Recht. Ich werde auch den Vermieter anschreiben und ihm den Schwarzen Peter zurückschieben. Andererseits will ich auch nicht, dass die Postbank damit durchkommt und wegen einer Verjährungsfrist mein Geld einstreicht.


von GroßmeisterB am 17.07.2010 13:06
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>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
Hallo,
hier sind einige dumme Antworten zusammen gekommen. Warum sollte eine Bank ihre Buchungsunterlagen jahrzehnte aufbewahren? Oder Buchungen in ihrem System speichern, für die es keinen Speicherungsgrund mehr gibt? Bei Millionen von Buchungen täglich kostet die Speicherung und Archivierung Geld! Deswegen wird sowohl die Postbank wie auch andere Banken und Unternehmen ihre Buchungsunterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichten.
Was mit dem Geld auf dem Zwischenkonto passiert ist, kann halt eben nicht mehr nachvollzogen werden. Es könnte auf ein anderes (falsches) Konto gebucht worden sein, es kann auch sein, das der Betrag irgendwann ausgebucht worden ist. Das ist ein normaler buchhaltungbedingter Vorgang.
Aber diese Dinge sind alle Spekulativ und bringen nichts da halt eben die Buchungen nicht mehr nachvollzogen werden können!
Letztlich ist es so, das es gegenüber der PB keine Forderung mehr gibt - die Forderung ist Verjährt! Auch eine ungerechtfertigte Bereicherung kann hier nicht geltend gemacht werden, da es nicht mehr nachzuvollziehen ist, ob hier eine Vorliegt.
Es bleibt nur noch die Frage gegenüber dem VM offen! Kann die eingezahlte Mietkaution zurückgefordert werden, wenn der VM diese nie erhalten haben soll?


von CBW am 17.07.2010 20:34
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