>Bareinzahlung verloren gegangen (Postbank)
Ich gebe mal den Wortlaut aus dem Postbankschreiben wieder.
"Leider sind die Unterlagen für das Buchungsjahr 1999 nicht mehr vorhanden. Sie wurden nach Eintritt der Verjährung und Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet.
Laut Handelsgesetzbuch (§ 257) ist die Postbank verpflichtet, Unterlagen für längstens 10 Jahre aufzubewahren.
Wir bitten um Ihr Verständnis und betrachten Ihre Anfrage damit als gegenstandslos." Das Schreiben ist auf den 14.06.2010 datiert, der Nachforschungsauftrag wurde am 10.06.2010 am Schalter abgegeben. Viel nachgeforscht wurde hier also sicher nicht.
Gestern bin ich auf folgendes Urteil vom BGH gestoßen:
BGH XI ZR 183/00 Hiernach muss die Bank auch nach Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist noch Belege zu Verfügung stellen, soweit diese noch vorhanden sind.
Das ist für mich natürlich schwer nachzuweisen welche Belege die Postbank wirklich noch aufbewahrt. Wenn sie angibt die Belege sind vernichtet, kann ich schwer das Gegenteil beweisen.
Die Frage ist, was mit dem Geld auf dem Zwischenkonto passiert - wo das Geld wohl gelandet ist - und welche Fristen hierfür gelten. Auf dem Einzahlungsbeleg war ja Vorname, Name, PLZ und Ort von mir mit angegeben. Ist davon auszugehen, dass diese Daten auch auf dem Zwischenkonto mitgeführt werden?
Kann ich eine Überprüfung des entsprechenden Zwischenkontos verlangen?
Im Prinzip kommt das für mich einer Unterschlagung gleich.
@CBW
Wie ich mit dem Vermieter weiter verfahre ist mir auch noch nicht klar.
Das die Forderung nach der Kautionszahlung verjährt ist, davon gehe ich auch aus. Oft ist hier von einer Verjährungsfrist von 3 Jahren die Rede.
Mit einer Rückforderung dürfte es schwieriger werden. Ich bin nicht sicher welche Beweiskraft ein Bareinzahlungsbeleg hat. Hier ist ja nur belegt, dass das Geld von mir eingezahlt wurde. Ob das Geld auch auf dem Konto gebucht wurde, kann ich hiermit ja nicht nachweisen.
Ich könnte natürlich erst mal vom Vermieter Beweise verlangen, die belegen, dass das Konto zum Einzahlungszeitpunkt noch nicht aktiv war. Also Schreiben von der Kontoeröffnung und Kontoauszüge aus der fraglichen Zeit.
von GroßmeisterB am 16.07.2010 09:53
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