Barauszahlung von Aushilfslohn so zulässig?

17. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
donkanaille
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Barauszahlung von Aushilfslohn so zulässig?

Hallo,

ich habe in einer Firma für zwei Tage bei einer Inventur ausgeholfen.

Dass der Lohn da bar ausgezahlt wird, habe ich so schonmal erlebt und ist auch kein Problem.
Damals habe ich den Lohn direkt nach Beendigung meiner letzten Schicht an der Kasse bekommen.

Diesmal verlangt der Arbeitgeber aber, dass die Inventuraushilfen eine Woche später nochmal in die Firma kommen und nach alphabetisch sortierten Gruppen an diesem Tag zu einer bestimmten Uhrzeit ihren Lohn entgegen nehmen.

Problem an der Sache ist, dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht kann.
Für diesen Fall sagte man uns, könnten wir jemanden mit einer Vollmacht schicken, der den Lohn für uns entegennimmt.
Allerdings wohne ich z.B. eine Stunde entfernt von diesem Arbeitsplatz und kenne auch niemanden, der näher wohnt.
Und ich sehe es auch nicht ein, einen Freund zu bitten, für mich 2 Stunden durch die Gegend zu fahren, um 150 Euro zu holen...

Wie reagiere ich jetzt am besteb?

Ich finde es an sich schon äußerst asozial, dass ich für meinen bereits verdienten Lohn nochmal 2 Stunden sinnlos durch die Gegend fahren darf.
Glücklicherweise habe ich ein Studententicket, aber was ist mit Leuten, die möglichwerweise sogar Anfahrtskosten habe?
Da waren auch Leute, die 20 Europro Fahr berappen mussten...

Habe ich da eine Handhabe, wenn ich die auffordere, dass sie mir den Lohn gefälligst überweisen sollen?

Ist der sofort ausgezahlte Lohn vielleicht auch ein Idniz für Schwarzarbeit? Damit hätte ich ja nun ein Druckmittel, falls sie nicht einlenken!
Einen Arbeitsvertrag habe ich, da steht zur genauen Zahlungsmodalität nichts drin.

ALso wenn jemand schonmal sowas erlebt hat oder sich allgemein damit auskennt, wäre ich für einen kurzen Rat echt dankbar.

Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17376 Beiträge, 6470x hilfreich)

"zulässig" ist erst einmal alles, was nicht verboten ist. seltsam bleibt das vorgehen allemal.
wenn die firma in der lage ist, so einen termin zu organisieren, sollte sie auch in der lage sein, ein überweisungsformular auszufüllen. wenn und da du nicht zu dem termin kommen kannst, also bankverbindung angeben ... und abwarten, schlage ich vor.

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-- Editiert am 17.11.2010 17:39

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
donkanaille
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das habe ich mir auch so gedacht, zumal Überweisungen (auch für Firmen?) ja kostenlos sind.

Ich werde da morgen mal anrufen.

Falls die sich questellen sollten, sollte der weitere Kontakt wahrscheinlich eher schriftlich erfolgen, oder?

Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Schriftlich ist immer besser. Und bei Inventuraushilfen ist es eigentlich immer so, dass die ihr Geld sofort auf die Hand bekommen (also kein Indiz für Schwarzarbeit).

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"sika0304"

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