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Bankgebühren für Depotwechsel für unzulässig

AFP VOM 30.11.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 6445 Aufrufe
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- Urteil des Bundesgerichtshofs / Kunden können Rückerstattung fordern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Gebühren-Klauseln von Kreditinstituten für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot für unzulässig erklärt. Die Forderung von Gebühren für die Herausgabe verwahrter Wertpapiere benachteilige die Kunden unangemessen, weil die Übertragung von Wertpapieren keine Leistung sei, sondern die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, entschied der BGH in Karlsruhe.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Sparkasse für die Übertragung von Wertpapieren innerhalb des eigenen Instituts und innerhalb der Sparkassenorganisation drei Euro pro Wertpapiergattung und für die Übertragung an fremde Geldinstitute 15 Euro pro Wertpapiergattung verlangt.

Nach Ansicht der Verbraucherzentralen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben Kunden für bereits bezahlte Gebühren einer Depotübertragung einen Rückerstattungsanspruch, wenn das Urteil des Bundesgerichtshofes auf die Gebührenklauseln ihrer Bank oder Sparkasse zutrifft. Sie sollten ihre Gebühren für eine Depotübertragung rechtlich prüfen lassen.

Dabei muss der Verbraucherzentrale zufolge eine wichtige Frist beachtet werden: Ansprüche auf Rückerstattung von Übertragungsgebühren, die vor dem 1. Januar 2002 bezahlt wurden, verjähren zum 31. Dezember 2004. Die Verjährung kann verhindert werden durch die rechtzeitige Erhebung einer Klage oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Dasselbe gilt, wenn die Bank bereit ist, wegen des knappen Zeitraums auf die Verjährungseinrede zu verzichten. Diese Erklärung sollten sich die Kunden jedoch unbedingt schriftlich geben lassen, raten die Verbraucherschützer.

Allen Bankkunden, die unrechtmäßig berechnete Gebühren zurückfordern wollen, bietet die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief als Hilfestellung. Er kann aus dem Internet heruntergeladen werden.

Musterbrief
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

30. November 2004 - 16.41 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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