Bankfehler, Zinsen

20. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
go388894-15
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankfehler, Zinsen

Bankkunde A hat folgende Konten bzw. mit seiner Bankkarte Zugriff auf folgende Konten
1) Girokonto A
2) Girokonto Ehefrau
3) Pufferkonto (Guthabenkonto)
4) Taschengeldkonto Sohn 1 (Guthabenkonto)
5) Taschengeldkonto Tochter 2 (Guthabenkonto)
6) Darlehenskonto
7) Sparkonto

Das Pufferkonto wird verwendet um Geld zu puffern.

Am Montag rief der Bankberater an und wollte über eine ausstehende Schuld sprechen, gestern hatte A einen Termin bei der Bank wahrgenommen. Es kam folgendes raus:


Im April 2010 befanden sich 1000€ auf diesem Pufferkonto und es wurden von der Ehefrau, die mit ihrer Karte auch Zugriff auf das Konto hat, 500€ bar am Automaten abgehoben. An diesem Tag gab es mit dem Automaten ein Problem. Das Geld wurde nicht vom Konto abgebucht. A hat die 1000€ ein Tag später abgehoben.
Da das Konto nicht belastet werden konnte, da es sich um ein Guthabenkonto handelt wurde von der Bank ein weiteres, Konto "eröffnet", welches mit 500€ belastet wurde.
Weder A noch die Ehefrau hatten mit Ihrer Karte Zugriff auf dieses Konto, existierte also nicht für A und die Ehefrau. Die Girokonten haben einen Dispo, wiesen aber immer genug Guthaben auf um die ausstehenden 500€ zu zahlen. Das mit dem zusätzlichen Konto sei laut dem Bankberater "Gang und Gäbe".

Problem: Das Konto existiert seit April 2010 und ist mit 500€ belastet. Deren Ausgleich sollte kein Problem sein. Das Geld ist vorhanden. Aber zusätzlich möchte die Bank Ihre Standarddispozinsen von 18,5% p.a. eintreiben.
Ergo verlangt die Bank von A knapp 950€.
Die knapp 450€ Zinsen möchte A nicht aus oben genannten Gründen (Kante die Schuld nicht, wurde nicht informiert, hätte die Schuld problemlos begleichen können etc. pp.) nicht bezahlen.
Wie sollte A vorgehen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde das eher so sehen: Es gab keinerlei Vertrag und keinerlei Geschäftsanweisung, um ein Konto zu eröffnen. Die Bank hat hier also völlig eigenmächtig gehandelt. Einen Vertrag einfach einseitig abschließen ist aber nicht möglich. Gemäß BGB hat die Bank also auf jeden Fall den Zinsschaden selbst angerichtet und muss ihn selbst tragen.

Aber mal etwas andere: Ist denn wirklich klar, dass dem damals so war? Kann sich die Frau von A wirklich erinnern, dass sie wirklich die 500€ an wirklich diesem Tag erhalten hat? Also ich kann mich nicht erinnern, was ich an Tag X in 2010 wirklich exakt gemacht habe.

quote:
Wie sollte A vorgehen?


Ich würde der Bank zunächst einmal folgende Vorhalte machen:
1. Sie soll beweisen, dass es diese Auszahlung von 500€ überhaupt jemals gab.
2. Sie soll beweisen, dass man der Eröffnung eines Dispo-Kontos mit 18,5% Dispozinsen jemals zugestimmt hat (Vertragskopie mit Unterschrift)
3. Sie soll beweisen, dass sie jemals über das Problem informiert hat.
4. Einrede der Verjährung. Forderungen aus 2010 sind verjährt. Das dadurch zu umgehen, dass man einfach eigenmächtig ein neues Konto eröffnet und dann per horrendem sittenwidrigen/ wucherischem Zinssatz verrechnen will, ist nicht OK.

Bei so einem Vorgehen könnte man auch mal die BaFin informieren. Dass die Bank eigenmächtig neue Konten eröffnet ohne den Kunden zu informieren, dass sie irgendwelche angeblichen Auszahlungen herbei fantasiert ohne damals zeitnah nach der Auszahlung mal auf den Kunden zuzugehen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 20.11.2014 12:30

-- Editiert mepeisen am 20.11.2014 12:32

-- Editiert mepeisen am 20.11.2014 12:33

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