Banker überweist Geld f. Rechnung ohne Vollmacht

11. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
BarbarickBarbatrick
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Banker überweist Geld f. Rechnung ohne Vollmacht

Guten Tag!

Folgender Fall:
Ein Banker überweist Geld von einem Gemeinschaftskonto f. Rechnung ohne Vollmacht an Dritten ( Berater, kein Beratervertrag, keine Vollmachtserklärung )
-
In der Vergangenheit wurde eine Dienstleistung eines Beraters für eine
Interessengemeinschaft erbracht.
Diese Dienstleistung wurde aber eher mangelhaft abgewickelt. Ein Schaden
in Euro ist bezifferbar ( Verschleppung, Schlamperei, Zinsverlust usw.)
-
Der Banker behauptet, dass er ein unterschriebenes Protokoll vorliegen hat, welches von "allen Parteiein" unterschrieben wurde.
Nur liegt das Original auf dem Schreibtisch.
-
Die Dienstleistungserfüllung wird bestritten, da ein Verlust enstanden ist.
Es wird eine "ordentliche Rechnung, abzüglich des entstandenen Schadens verlangt".
Das Geld für die Rechnung wurde per Überweisung getätigt; kein Lasteinzugsverfahren.
-
Welche Pflichten hat der Banker verletzt.
In der Schweiz hätte der Banker unverzüglich seinen Posten räumen müssen ( Obligationsrecht verankert )
-
Das Verhalten ist inakzeptabel und die Interessengemeinschaft möchte
diesen Banker regressieren.
-
Frage:
1. Kann der Überweisungsauftrag nachträglich storniert werden; wg. grob fahrlässig, unzulässiger Kompetenzüberschreitung des Banker.
2. Welcher Schritt ist sinnvoller! Der Weg über die oberste Geschäftsführung oder unverzüglich Zivilklage auf dem Amtsgericht, bzw. Anzeige bei der Polizei, Staatsanwaltschaft?

3. es soll zusätzlich vermieden werden, dass weitere Zahlungen an Dritte ohne Vollmachtserklärung, an den Berater transferiert werden. (/ Kernproblematik - Nachträgliche Weisung und Blockierung von weiteren
Raumzügen ohne Vollmachtserklärungen

Für sachdienliche Hinweise besten Dank.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119645 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
1. Kann der Überweisungsauftrag nachträglich storniert werden; wg. grob fahrlässig, unzulässiger Kompetenzüberschreitung des Banker.


Eine derartige Möglichkeit wäre mir nicht bekannt.



quote:
2. Welcher Schritt ist sinnvoller! Der Weg über die oberste Geschäftsführung oder unverzüglich Zivilklage auf dem Amtsgericht, bzw. Anzeige bei der Polizei, Staatsanwaltschaft?

Weg über die oberste Geschäftsführung mit Fristsetzung zur Reaktion.
Im Falle einer nicht angemessenen Reaktion ankündigen das man unverzüglich Zivilklage erheben wird und die strafrechtliche Relvanz prüfen lässt.



quote:
3. es soll zusätzlich vermieden werden, dass weitere Zahlungen an Dritte ohne Vollmachtserklärung, an den Berater transferiert werden. (/ Kernproblematik - Nachträgliche Weisung und Blockierung von weiteren
Raumzügen ohne Vollmachtserklärungen

Konto leeren und Bank wechesln.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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