Inhalt nach Themen
Bankenhaftung bei Geldabhebung mittels gestohlener Kreditkarte? - 1/1
18.4.2008   620 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)

Bankenhaftung bei Geldabhebung mittels gestohlener Kreditkarte?

Bankrecht

Bei Auszahlungen an Geldautomaten und damit unter Verwendung der korrekten PIN mittelseiner gestohlenen Kredit- oder EC-Karte kann sich die Bank gegenüber dem Kunden daraufberufen, dieser habe Karte und PIN nicht mit der gebotenen Sorgfalt aufbewahrt bzw. geheimgehalten.

Insbesondere bei einer zeitnahen Geldabhebung nach dem Diebstahl sei davon auszugehen,dass der Karteninhaber den PIN auf der Karte notiert oder zusammen mit dieser aufbewahrthabe. ( so OLG Frankfurt/M.; OLGR Frankfurt 2008,232 ).

Der geschädigte Bankkunde muss dann den Gegenbeweis für einen anderenGeschehensablauf ( etwa ein heimliches Ausspähen der PIN ) erbringen. Gelingt dies nicht,muss ihm die Bank keinen Ersatz für das unbefugt abgehobene Geld leisten.

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

Wollen Sie mehr wissen? Stellen Sie diesem Anwalt jetzt eine persönliche Direktanfrage oder eine Telefonberatung

Lesezeichen hinzufügen:
Seiten in diesem Artikel:
  • 1) Bankenhaftung bei Geldabhebung mittels gestohlener Kreditkarte?