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Banken und Sparkassen dürfen Kredite verkaufen

AFP VOM 27.10.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1509 Aufrufe
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Bank, Kredite

BGH bekräftigt Rechtsprechung auch für öffentliche Institute

Geldinstitute dürfen Kredite an andere Institute verkaufen. Das ist kein Verstoß gegen das Bankgeheimnis, heißt es in einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Er bekräftigte damit ein entsprechendes Urteil von 2007. Nach dem neuen Urteil machen dabei auch die öffentlich-rechtlichen Sparkassen keine Ausnahme. (Az: XI ZR 225/08)

Im Streitfall hatte die Sparkasse Wedel in Schleswig-Holstein ein ganzes Paket von Krediten für insgesamt 30 Millionen Euro verkauft. Ein betroffenes Ehepaar meinte, der Verkauf sei unzulässig gewesen und das Kreditverhältnis bestehe daher zur Sparkasse fort. Diese habe nicht nur gegen das Bankgeheimnis, sondern auch gegen das Verbot der "Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger" verstoßen.

Der BGH sah dies jedoch anders. Zunächst verwiesen die Karlsruher Richter auf ihr Grundsatzurteil vom 27. Februar 2007, wonach das Bankgeheimnis der Abtretung von Darlehensforderungen nicht entgegensteht. Bei den Sparkassen sei es angesichts ihrer inzwischen deutlichen marktwirtschaftlichen Orientierung fraglich, ob die Angestellte überhaupt noch "Amtsträger" seien. Jedenfalls sei aber kein Grund erkennbar, Sparkassen anders zu behandeln als Banken.

27. Oktober 2009 - 15.55 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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