Bankbürgschaft statt Mietkaution - wie läuft das???

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Gamblers Star
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Bankbürgschaft statt Mietkaution - wie läuft das???

Hallo nochmal!

Unsere neuen Mieter schlagen statt der vereinbarten Mietkaution in bar (3KM) eine Bankbürgschaft vor.

Wichtigste Frage:
Müssen wir das akzeptieren?

Und wie läuft das?
Wenn wir die Kaution in Anspruch nehmen wollen, müssen wir der Bank dann etwa beweisen, daß von unserer Seite aus ein Anspruch besteht, oder bekommt man das Geld einfach und sofort, wenn man danach verlangt?

Nicht, daß wir Anspruch haben, und aber erst prozessieren und beweisen müssen, eh wir das Geld dann bekommen!

Und kann die Bank ihre Bürgschaft gar eines Tages zurückziehen, wenn der Mieter z.B. arbeitslos wird oder sonstwie zahlungsunfähig?


Gibts da nen Haken für uns als VM?


Vielen Dank für Ihre netten Antworten!!!

lg!!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo Gamblers Star,
aus meiner sicht ist eine bankbürgschaft gerad für vermieter von vorteil. sie brauchen sich um die anlge bzw. verwaltung der kaution nicht zu kümmern. im fall nehmen sie die bürgschaft und ihren ausweis mit zur bank und sie bekommen den betrag ausgezahlt. sollten sie sich, nach meinung des mieters, unberächtigt aus der bürgschft bedienen gilt das gleich wie bei der kaution in bar. der mieter wird auf herausgabe klagen.
gruss,
kristijan

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

wenn es eine Bürgschaft auf erste Anforderung ist, könnt ihr das Geld sofort verlangen, ohne dass der Mieter vorher seine Zustimmung geben muss.

Eine Bank gibt einem Mieter nur dann eine Bürgschaft, wenn diese sicher sein kann, dass er über entsprechende Bonität verfügt. Wir sind selbst Mieter und haben unserem Vermieter eine Bankbürgschaft in Höhe des Kautionsbetrages übergeben, was er gern angenommen hat, da er sich so auch nicht um das Anlegen des Geldes kümmern muss und obendrein sofort an das Geld kann. Für uns lag der Vorteil darin, dass wir unsere alte Kaution noch nicht zurück hatten und uns das zu viel Kapital war, was wir durch das Auslegen einer weiteren Kaution hätten binden müssen. Kosten entstehen auch nur für den Mieter, nicht für euch.

Gruß karamel

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gamblers Star
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Dankeschön, wenn kein Risiko dabei ist, dann nehmen wir das natürlich gern an.


Vielen Dank!:)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Wie gesagt, achtet darauf, dass es eine Bürgschaft auf erste Anforderung ist.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb347055-70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Da habe ich gerade andere Erfahrungen gemacht. Die Firma Eurokaution hat mir die Auszahlung der Bürgschaft mit allen möglichen Argumenten verweigert. Selbst das Schreiben meines Anwalts half nichts. Obwohl es eine Bürgschaft auf erste Aufforderung war.
Jetzt bleibt mir nichts weiter als nachdem ich 4 Monate Miete einklagen musste auch noch die Mietsicherheit Einklagen :-/ Dauert alles lange und auf den Zinsen bleibe ich auch noch sitzen ....

Mein Rat: "Finger weg"

Mir kommt kein Bankbürgschaft mehr ins Haus. Das Geld was ich habe habe ich und kann dann auch gleich die Renovierungsarbeiten ausführen lassen. Jetzt musste ich alles auslegen.

Liebe Grüße
Detlef

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Da habe ich gerade andere Erfahrungen gemacht.



Das ist i.d.F. eben keine Bank-, sondern eine Versicherungsbürgschaft, eine Kautionsversicherung.

Da gibt es im Kleingedruckten tatsächlich etliche Fallstricke, als Vm. muss man sich darauf nicht einlassen.

Gegen eine "echte" Bankbürgschaft ist dagegen nichts einzuwenden, auch wenn der thread hier schon 6 Jahre alt ist.

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1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Vermieter 123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch rate auch dringend von einer Miet-Kautionsbürschaft ab. Die R+V z.B. zahlt nur nach vorheriger Rückfrage beim Mieter und gegen Vorlage aller möglichen Papiere. Ein Kaution hat. Da muss der Mieter sich bemühen, wenn er nicht einverstanden ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Bei Bar-Kaution hat der Vermieter die Guthabenzinsen in der Hand, die die Kaution sozusagen erhöht.
Wie ist bei Bürgschaftskaution ?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Die Firma Eurokaution hat mir die Auszahlung der Bürgschaft mit allen möglichen Argumenten verweigert.


Welche Argumente waren es, dass sogar Anwaltsschreiben nicht helfen ?



quote:
Das ist i.d.F. eben keine Bank-, sondern eine Versicherungsbürgschaft, eine Kautionsversicherung.


An eine Versicherung hat ja der Versicherte (der Mieter)
zu wenden.
Der Vermieter macht den Mieter weiterhin haftbar, wenn Mieter`s Versicherung nicht zahlt.



quote:
Da gibt es im Kleingedruckten tatsächlich etliche Fallstricke,


Das bekommen deshalb nur der Mieter nicht aber der Vermieter zu lesen.
Weil es nur eine Versicherung ist?


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Hier muss doch zwischen einer Bank- und einer Versicherungsbürgschaft unterschieden werden. Das sind zwei verschiedene Welten! Es ist Angelegenheit des Vermieters, sich die Bedingungen genau anzuschauen, und nur eine Bankbürgschaft zu akzeptieren.

Ich arbeite nur mit Bankbürgschaften, und zwar aus zwei Gründen: einmal bekommt der Mieter nur dann eine Bankbürgschaft, wenn er solvent ist. Zum anderen tut es mir Verwaltungsaufwand ersparen. Aber irgendwelche Versicherungen - das ist doch nicht koscher. Spricht doch dafür, dass die Hausbank nicht mitmachte. Warum wohl ?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wenn ein Kunde Bankbürgschaft, die eine Bonitätprüfung voraussetzt, bekommen kann, dann würde er doch auch
Kredit für Barkaution, die sogar zinsgünstiger wäre, erhalten können.

Undirekter Zahlungsanspruch gibt dem beanspruchten Dritte immer Gelegenheit für Ausrede.

1x Hilfreiche Antwort

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