Bankbürgschaft statt Mietkaution - wie läuft das???
Hallo nochmal!
Unsere neuen Mieter schlagen statt der vereinbarten Mietkaution in bar (3KM) eine Bankbürgschaft vor.
Wichtigste Frage:
Müssen wir das akzeptieren?
Und wie läuft das?
Wenn wir die Kaution in Anspruch nehmen wollen, müssen wir der Bank dann etwa beweisen, daß von unserer Seite aus ein Anspruch besteht, oder bekommt man das Geld einfach und sofort, wenn man danach verlangt?
Nicht, daß wir Anspruch haben, und aber erst prozessieren und beweisen müssen, eh wir das Geld dann bekommen!
Und kann die Bank ihre Bürgschaft gar eines Tages zurückziehen, wenn der Mieter z.B. arbeitslos wird oder sonstwie zahlungsunfähig?
Gibts da nen Haken für uns als VM?
Vielen Dank für Ihre netten Antworten!!!
lg!!
von Gamblers Star am 03.01.2006 14:41
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>Bankbürgschaft statt Mietkaution - wie läuft das???
Hallo,
wenn es eine Bürgschaft auf erste Anforderung ist, könnt ihr das Geld sofort verlangen, ohne dass der Mieter vorher seine Zustimmung geben muss.
Eine Bank gibt einem Mieter nur dann eine Bürgschaft, wenn diese sicher sein kann, dass er über entsprechende Bonität verfügt. Wir sind selbst Mieter und haben unserem Vermieter eine Bankbürgschaft in Höhe des Kautionsbetrages übergeben, was er gern angenommen hat, da er sich so auch nicht um das Anlegen des Geldes kümmern muss und obendrein sofort an das Geld kann. Für uns lag der Vorteil darin, dass wir unsere alte Kaution noch nicht zurück hatten und uns das zu viel Kapital war, was wir durch das Auslegen einer weiteren Kaution hätten binden müssen. Kosten entstehen auch nur für den Mieter, nicht für euch.
Gruß karamel
von karamel am 03.01.2006 19:52
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